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Ein echter Gewinn für Sie

Jahresabschluss Software

Keine Lust auf Stress beim Jahresabschluss? Es geht auch ganz entspannt, nämlich dann, wenn Sie perfekt vorbereitet sind. Das sind Sie mit der Jahresabschluss Software von Sage. Ob Ihre Buchhaltung, die EÜR, GuV oder Bilanz, alles erledigen Sie von Anfang an effizient und rechtskonform.

So finden Sie die Jahresabschluss Software, die perfekt zu Ihnen passt

Eine gute Vorbereitung ist alles!

Was haben eine AG, eine GmbH, ein Konzern und eine gemeinnützige Organisation gemeinsam? Genau, sie müssen einen Jahresabschluss erstellen. Wer schon einmal einen solchen Abschluss gemacht hat, der weiß, wie aufwendig das sein kann. Dabei beginnt die Arbeit nicht erst bei der Erstellung der GuV und der Bilanz, den beiden Hauptbestandteilen des Jahresabschlusses. Sie beginnt bereits bei der ersten Buchung des Geschäftsjahres und hängt auch mit der Qualität der Inventur zusammen. Die Praxis zeigt, dass eine gute Vorbereitung sich auszahlt. Je früher Sie also Ordnung in Ihre Unterlagen und Struktur in Ihre Vorgänge bringen, umso einfacher gestaltet sich der Abschluss.

Unterstützung beim Jahresabschluss erstellen

Jeder Kaufmann ist zu einem Jahresabschluss verpflichtet. Er stellt den rechnerischen Abschluss des Geschäftsjahres dar und informiert über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Firma. Kleine Unternehmen können eine vereinfachte Gewinnermittlung vornehmen, die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Große Unternehmen hingegen müssen am Jahresende eine GuV und eine Bilanz erstellen.

Die Daten aus dem Rechnungswesen sind eine wichtige Basis, um den Jahresabschluss erstellen zu können. Im Rechnungswesen sind viele unterschiedliche Aufgaben zu erledigen, beispielsweise: Vorkontierung und Buchung der Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Abstimmung der Anlagenbuchhaltung oder offene Posten, Erstellung von Zahlläufen, Aktive und passive Rechnungsabgrenzung, u.v.m.

Es gibt noch eine ganze Reihe an Aufgaben, bei denen jede für sich viel Zeit kostet. Eine moderne Software entlastet Sie, indem sie viele Abläufe automatisiert und Sie schon über das Jahr auf den perfekten Jahresabschluss vorbereitet.

Was muss eine Software Jahresabschluss können? – Ein Vergleich lohnt sich

Es gibt auf dem Markt ganz unterschiedliche Software für den Jahresabschluss. Wenn Sie auf der Suche nach der für Ihr Unternehmen idealen Lösung sind, sollten Sie die Jahresabschluss Software vergleichen. Achten Sie hierbei vor allem auf die folgenden Leistungsmerkmale:

Eine gute kaufmännische Software deckt alle Funktionen ab, die Sie benötigen, um Ihre Buchhaltung zu erledigen. Je nachdem, zu welcher Art von Jahresabschluss Sie verpflichtet sind, sollte die Lösung es Ihnen ermöglichen, sowohl eine EÜR als auch eine GuV und Bilanz zu erstellen. Achten Sie darauf, dass Schnittstellen wie DATEV, ELSTER und API vorhanden sind. Zeitgemäß ist es auch, wenn auch über mobile Endgeräte mit dem Programm gearbeitet werden kann.

Unsere Jahresabschluss Software ist garantiert rechtskonform und bietet Ihrem Unternehmen den Rundumschutz. Denn bei den sich stetig wandelnden Normen und gesetzlichen Vorschriften ist es wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu sein. 

Die Jahresabschluss Software sollte einfach und intuitiv zu bedienen sein. Soweit das Programm vor dem Kauf kostenfrei getestet werden kann, tun Sie das. Erst dadurch bekommen Sie ein Gefühl dafür, wie benutzerfreundlich die Software ist.

Prüfen Sie, ob es Support-Möglichkeiten wie Hotline, Chat oder FAQ-Bereich gibt und wie zeitnah diese erreichbar sind. Schließlich ist schnelle Hilfe wichtig, sollte es doch einmal Probleme beim Jahresabschluss oder Fragen zu dem Programm geben. 

Achten Sie zu guter Letzt auf das Preis-Leistungs-Verhältnis. Entsprechen die Kosten der Jahresabschluss Software den Funktionen und dem gebotenen Service? 

Anbieter für Jahresabschluss Software im Vergleich: Sage ist regelmäßig Testsieger

Das sind die Vorteile einer Software für den Jahresabschluss

Eine Buchhaltungssoftware für den Jahresabschluss muss weder teuer noch kompliziert sein. Noch dazu profitieren Sie gleich in mehrerlei Hinsicht:

Große Zeitersparnis

Der größte Vorteil einer Jahresabschluss Software ist der, dass Sie sich durch sie viel Zeit und Nerven sparen. Wenn Sie regelmäßig Ihre Buchhaltung mit einer professionellen kaufmännischen Software erledigt, können Sie dem Jahresentschluss ganz entspannt entgegensehen. Ein paar Klicks genügen, um alle nötigen Daten zusammenzustellen, sei es für die GuV, die EÜR oder die Umsatzsteuererklärung. Alles ist im Handumdrehen erledigt.

Perfekte Zusammenarbeit

Wer bilanzierungspflichtig ist, der muss seine Bilanz elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Hierfür verfügt ein modernes Programm über eine ELSTER-Schnittstelle. Über diese können Sie Ihre Daten rasch und fehlerfrei ans Finanzamt zu senden. Ein digitales Belegwesen und eine DATEV-Schnittstelle ermöglichen es Ihnen, Ihrem Steuerberater Zugang zur Software zu geben. So kann er, wann immer er möchte, auf die Daten zugreifen, die er für seine Arbeit braucht. Das lästige Kopieren der Dokumente sowie der Transfer via Laufordner sind dann nicht mehr nötig. Zudem können Sie parallel an Ihren Dokumenten arbeiten. Das sorgt für eine perfekte Zusammenarbeit, von der beide Seiten profitieren.

Fehlerfreier Jahresabschluss

Eine Software erkennt automatisch Unstimmigkeiten und weist den Nutzer auf mögliche Fehler hin. So ist sichergestellt, dass die Datenbasis und in der Folge der Jahresabschluss so fehlerfrei wie nur möglich sind. Das ist mit Sicherheit ein Vorteil, den jemand, der seine Buchhaltung händisch erledigt, nicht hat.

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Mehr Antworten auf Fragen rund um Jahresabschluss Software

Einmal im Jahr müssen alle Unternehmer Rechenschaft ablegen über den Erfolg, den sie im abgelaufenen Geschäftsjahr hatten. Dies tun sie für sich selbst und für andere: etwa die Gesellschafter, die Aktionäre oder gegenüber der Finanzbehörde zur Ermittlung der Steuerlast. Grundsätzlich kann der Jahresabschluss in zwei verschiedenen Formen aufgestellt werden: die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder der Jahresabschluss nach dem Handels- und Steuerrecht.

Alle Unternehmer, die die Pflicht zur doppelten Buchführung haben, müssen zum Ende eines Geschäftsjahres den Jahresabschluss nach dem Handels- und Steuerrecht aufstellen. Gemäß § 242 Abs. 3 HGB besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz und der Gewinn-und-Verlustrechnung (Guv). Zu diesem verpflichtet sind unter anderem:

  • Personengesellschaften, etwa GbR, OHG, KG
  • Kapitalgesellschaften, also die AG, GmbH, UG
  • Kapitalgesellschaft & Co, wie GmbH & Co. KG
  • Einzelkaufleute (Umsatz über 600.000 Euro/Gewinn über 60.000 Euro)

Freiberufler und Kleingewerbetreibende sind von der Pflicht zur Erstellung eines solchen Jahresabschlusses befreit. Dasselbe gilt für alle Einzelkaufleute, die weniger als 600.000 Euro Umsatz und/oder 60.000 Euro Gewinn machen. Sie sind nur zu einer einfachen Buchführung verpflichtet. Das heißt, dass es genügt, wenn sie am Ende des Jahres eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aufstellen.

Der Jahresabschluss kann verschiedene Bestandteile umfassen. Im Handelsrecht ist festgelegt, dass er mindestens die Bilanz und die Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) enthält. Es hängt von der Rechtsform ab, ob noch weitere Elemente dazukommen.

So richten sich Kapitalgesellschaften mit ihrem Jahresabschluss vor allem an externe Adressaten wie Investoren, Banken, Kunden und Lieferanten. Sie haben deshalb für mehr Transparenz zu sorgen als kleine Unternehmen. Deshalb müssen sie ihren Abschluss um einen Anhang ergänzen, der die einzelnen Positionen aus der Bilanz und der GuV genauer erläutert. Nach § 267 HGB gibt es noch weitere Anforderungen an den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft. Welche das sind, das hängt von der Größe des Unternehmens ab.

Alle mittleren und großen Kapitalgesellschaften müssen dem Abschluss einen Lagebericht anfügen. Eine besondere Pflicht haben die Konzerne, die zum Ende des Geschäftsjahres einen Konzernabschluss erstellen. Hier ist gesetzlich vorgeschrieben, dass dieser um die Kapitalflussrechnung, auch als Cashflow-Rechnung bekannt, und den Eigenkapitalspiegel zu ergänzen ist. Dasselbe gilt für die kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften. Diese müssen zwar keinen Konzernabschluss aufstellen, sondern nur einen Jahresabschluss. Dennoch ist auch dieser um die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel zu erweitern.

Bis wann ist der Jahresabschluss aufzustellen? Welche Fristen gelten, das hängt von der Rechtsform und der Größe des bilanzierenden Unternehmens ab. Angenommen, es handelt sich um eine große oder mittelgroße Kapitalgesellschaft. Dann müssen deren gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss in den ersten drei Monaten des neuen Geschäftsjahres für das vergangene Jahr aufstellen. Dies ist in § 264 Abs. 1 HGB geregelt. Kleine Kapitalgesellschaften haben hier ein etwas größeres Zeitfenster: Sie haben 6 Monate Zeit, um den Abschluss aufzustellen.

Sie können einen Steuerberater damit beauftragen, Sie bei der Buchführung zu entlasten und für Sie den Jahresabschluss zu erstellen. Diese Leistung ist entsprechend zu honorieren. Die Höhe der Kosten für den Berater richtet sich nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV). Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Rahmengebühr. Das heißt, es besteht ein großer Ermessensspielraum zwischen der Mindest- und der Höchstgebühr, die für den Berater zu zahlen ist. Innerhalb dieser Bandbreite kann er das Honorar je nach Aufwand festlegen. So dienen nicht nur die Bilanzsumme und der Umsatzerlös als Richtwerte für sein Honorar. Es kommt auch auf den Umfang und den Schwierigkeitsgrad des einzelnen Auftrags an.

Doch nicht nur die Gebührentabelle entscheidet darüber, wie viel Sie zahlen müssen. Wesentlich ist vor allem, wie Sie die Aufgaben zwischen Ihnen beiden aufteilen. Es gibt Arbeiten, die täglich zu erledigen sind. Das sind zum Beispiel die Kontierung und Buchung von Geschäftsvorfällen und die Erfassung von Belegen. Die vorbereitende Buchhaltung erfolgt wöchentlich, die Kontierung und Umsatzsteuervoranmeldung monatlich. Einmal jährlich steht dann der Jahresabschluss an. Je mehr Ihr Berater für Sie zu tun hat, desto höher werden die Kosten sein. Je mehr vorbereitende Arbeiten Sie bereits im Vorfeld selbst erledigen, desto günstiger wird das Ganze für Sie werden. 

Eine moderne Jahresabschluss Software unterstützt Sie beim Sparen. Die Miete oder der Kauf eines Programms kostet Sie zwar auch etwas, doch die Kosten werden sich schnell amortisieren. Noch dazu sind sie besser kalkulierbar. Und schließlich sparen Sie auf anderer Seite Kosten ein. Zum einen für den Steuerberater, zum anderen für die eigene wertvolle Arbeitszeit, weil Ihnen die Software viele Routinearbeiten abnimmt.

Das ist mit einem klaren Ja zu beantworten. Ob EÜR oder GuV und Bilanz: Das Finanzamt nimmt nur noch elektronische Erklärungen entgegen. Die Grundlage für die sogenannte E-Bilanz, die bereits 2014 eingeführt wurde, ist § 5b EStG. Seitdem ist eine Übermittlung des Jahresabschlusses in Papierform nicht mehr möglich. Auch Unternehmen, die nicht bilanzieren, müssen gemäß § 60 Abs. 4 EStDV ihre EÜR samt der Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt abgeben. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Nämlich dann, wenn ein Kleinunternehmen nachweisen kann, dass es sich bei ihm um einen Härtefall handelt. Das wäre der Fall, wenn er weder über einen PC noch über einen Internetanschluss verfügt und auch keinen Steuerberater beauftragen kann.

Falls Sie noch keine Software verwenden, können Sie natürlich auch direkt das ELSTER-Portal nutzen, um Ihre Erklärungen ans Finanzamt zu senden. Doch zu welchem Preis? Denn alle Daten müssen Sie dann mühsam von Hand eingeben. Je komplexer so ein Steuerfall ist, desto komplizierter und aufwendiger wird es. Wie wir wissen, beginnen die Vorarbeiten für einen stressfreien Jahresabschluss bereits in der Buchhaltung. Und hier unterstützt Sie nichts so perfekt wie eine professionelle Jahresabschluss Software.

Hinzu kommt, dass die Digitalisierung auch in anderen Bereichen und vor allem vor anderen Unternehmen nicht haltmacht: So nutzen heute bereits viele Ihrer Kunden und Lieferanten digitale Dokumente, ob Angebote, Belege oder Rechnungen. Ein modernes Programm sorgt nicht nur dafür, dass Sie mit anderen Firmen und Ämtern zeitgemäß Daten und Dokumente austauschen können. Sie erleichtert Ihnen vor allem spürbar die Arbeit und Sie können Ihren Jahresabschluss einfach optimal vorbereiten. Sie werden sehen: Am Ende ist er im Nu erledigt.

Im Internet wird kaufmännische Software angeboten, die – auf den ersten Blick – kostenlos ist. Doch bei den meisten dieser Programme ist nur die Grundversion umsonst. Für all die Funktionen, auf die es wirklich ankommt, muss dann doch etwas bezahlt werden. Das gilt gerade für die aufwendigeren Tools, mit denen sich eine EÜR, GuV oder Bilanz erstellen lassen. Zudem fehlen solchen Lösungen häufig wichtige Schnittstellen und ein Support durch den Anbieter.

Die Sache hat einen weiteren Haken. Es kann nämlich gut sein, dass ein kostenloses Programm Adware im Gepäck hat. Im besten Fall handelt es sich bei diesen nur um harmlose Werbe-Pop-ups, die dennoch gehörig den Arbeitsablauf stören können. Im schlechtesten Fall handelt es sich bei der Adware jedoch um eine Schadsoftware. Deshalb empfiehlt es sich, vor jedem Download die Quelle daraufhin zu überprüfen, ob sie vertrauenswürdig ist. Sicher können Sie sich nur dann sein, wenn Sie sich für ein Programm entscheiden, das von einem bekannten Anbieter stammt.

Es heißt nicht umsonst: Wer billig kauft, der kauft zweimal. Die Entscheidung für eine Gratis-Software zieht in jedem Fall Kosten nach sich. Entweder weil weitere Funktionen hinzugekauft werden müssen. Oder weil ein später Wechsel zu einer professionellen Lösung meist einen erhöhten Aufwand und zusätzliche Kosten nach sich zieht. Das alles können Sie sich sparen. Denn bei einer leistungsstarken, bewährten Software können Sie davon ausgehen, dass sie ihren Preis wert ist. Sie liefert Ihnen alles, was Sie für Ihre Arbeit brauchen, von den Funktionen über die Schnittstellen bis hin zu Updates und Support.

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