Große Firmen sind dazu verpflichtet, am Jahresende eine GuV und eine Bilanz zu erstellen. Kleinere Unternehmen hingegen können eine vereinfachte Gewinnermittlung vornehmen. Diese heißt Einnahmenüberschussrechnung oder kurz EÜR. Die EÜR ist zwar viel leichter zu erstellen als eine umfassende Bilanz, doch die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben muss absolut korrekt sein. Der Vorteil einer EÜR Software: Sie sorgt dafür, dass sich keine Flüchtigkeitsfehler einschleichen.
Mit einer EÜR Software können Sie alle Belege zu Einnahmen und Ausgaben lückenlos erfassen. Je automatisierter ein solches Programm arbeitet und je einfacher es sich bedienen lässt, umso mehr Arbeit wird es Ihnen abnehmen. Zudem verfügen die meisten Lösungen über praktische Funktionen, die den Arbeitsalltag erleichtern und Zeit sparen. So unterstützt Sie eine OCR-Texterkennung dabei, die Belege zügig zu erfassen.
Unsere Einnahmenüberschussrechnungs-Software eignet sich für Freiberufler, Einzelunternehmer, Kleinunternehmen, Existenzgründer, Handwekrsbetriebe, Kleingewerbetreibende und Selbstbucher. Sie ist ein vollständiges EÜR Programm, welches Prozesse vereinfacht und Ihnen Zeit bei der Einhaltung der GoBD spart. So können Sie beispielsweise unsere Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Ihrer Bankbuchhaltung verknüpfen und haben so jederzeit alle Ein- und Auszahlungen im Blick.
Wer die Wahl hat … sollte sorgfältig entscheiden. Der Markt bietet verschiedene EÜR Programme, doch welche Software für Einnahmen und Ausgaben passt am besten zu Ihnen und Ihrem Unternehmen? Ein gründlicher Vergleich hilft Ihnen, die optimale Lösung zu finden. Achten Sie bei einer Software zur Einnahmenüberschussrechnung besonders auf die folgenden Leistungsmerkmale:
Normen und gesetzliche Vorschriften ändern sich von Zeit zu Zeit. Umso wichtiger ist es, dass ihre EÜR Software jederzeit up to date ist. Worauf Sie sich verlassen können: Unsere Lösung ist garantiert rechtskonform und schützt Sie und Ihr Unternehmen.
Noch dazu entspricht ein ausgereiftes Programm den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung, den GOBD. Ein Fakt, den Sie spätestens im Falle einer Betriebsprüfung sehr zu schätzen wissen.
Aufgaben, die mit der EÜR-Erstellung verbunden sind:
Mit EÜR-Vorlage in Excel müssen alle Aufgaben manuell erledigt werden.
Mit einer EÜR-Software werden alle Aufgaben automatisch erledigt.
Bei der Gewinnermittlung am Ende des Geschäftsjahres werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Der Gewinn oder Verlust kann auf zwei verschiedene Weisen ermittelt werden: Mit der Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) oder mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Der Gesetzgeber hat genau geregelt, welcher Unternehmer welche Methode nutzen muss, um seine Gewinne oder Verluste festzustellen. Da sind zum einen die Unternehmen, die eine Pflicht zur doppelten Buchführung haben. Sie müssen am Jahresende im Rahmen des Jahresabschlusses eine GuV und eine Bilanz erstellen. Zum anderen gibt es die Unternehmen, die lediglich eine einfache Buchführungspflicht haben. Diese erstellen eine EÜR.
Gegenüber der Bilanzierung bietet die EÜR einige Vorteile:
Diese Methode der Gewinnermittlung hat jedoch auch einen Nachteil: Der Unternehmer kann in der EÜR keine Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bilden.
Grundsätzlich ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, seine Gewinne so zu dokumentieren, dass es das Finanzamt nachvollziehen kann. Doch nicht jeder muss dazu eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung erstellen. Einige Unternehmer dürfen ihren Gewinn vereinfacht mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Die Voraussetzung dafür ist, dass ihr Umsatz 600.000 Euro und ihr Gewinn 60.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt. Das gilt sowohl für Einzelkaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind, als auch für Gewerbetreibende ohne diesen Eintrag.
Auch der Freiberufler, der einer Tätigkeit nachgeht, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt, ermittelt seinen Gewinn nach der EÜR. Ein Freiberufler ist nach Definition im wissenschaftlichen, im künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder im erzieherischen Bereich selbstständig tätig. Zu den freien Berufen zählen unter anderem Architekten, Berater, Ingenieure, Sachverständige und Softwareentwickler. Genauso wie Dolmetscher, Fotografen, Künstler, Schriftsteller und Übersetzer.
Mithilfe der EÜR wird der Gewinn ermittelt. Dieser bestimmt, wie viel Einkommenssteuer der Unternehmer zahlen muss. Zudem legt das Finanzamt abhängig vom Ergebnis fest, wie häufig das Unternehmen seine Umsatzsteuer voranmelden muss: monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Soweit der Unternehmer eine Gewerbe- oder eine Körperschaftsteuer zahlt, hängt diese ebenfalls vom Ergebnis der EÜR ab.