search icon

Gewinne richtig ermitteln und übermitteln

EÜR Software

Sie ermitteln Ihren Gewinn am Ende des Jahres per Einnahmenüberschussrechnung? Nichts leichter als das – mit der EÜR Software von Sage: Unser Programm erfasst und bucht Ihre Einnahmen und Ausgaben automatisch, fehlerfrei und digital. Im Nu ist die EÜR erstellt und mit einem Klick abgegeben.
Sage Software Siegel Faktura

So finden Sie die EÜR Software die perfekt zu Ihnen passt

Wozu dient eine EÜR Software?

Große Firmen sind dazu verpflichtet, am Jahresende eine GuV und eine Bilanz zu erstellen. Kleinere Unternehmen hingegen können eine vereinfachte Gewinnermittlung vornehmen. Diese heißt Einnahmenüberschussrechnung oder kurz EÜR. Die EÜR ist zwar viel leichter zu erstellen als eine umfassende Bilanz, doch die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben muss absolut korrekt sein. Der Vorteil einer EÜR Software: Sie sorgt dafür, dass sich keine Flüchtigkeitsfehler einschleichen. 
 
Mit einer EÜR Software können Sie alle Belege zu Einnahmen und Ausgaben lückenlos erfassen. Je automatisierter ein solches Programm arbeitet und je einfacher es sich bedienen lässt, umso mehr Arbeit wird es Ihnen abnehmen. Zudem verfügen die meisten Lösungen über praktische Funktionen, die den Arbeitsalltag erleichtern und Zeit sparen. So unterstützt Sie eine OCR-Texterkennung dabei, die Belege zügig zu erfassen.

Sage Buchhaltungssoftware Jahresabschluss

Auch Schnittstellen zu anderen Systemen sind sehr nützlich. Sie vereinfachen Vorgänge und helfen dabei, Zeit zu sparen. Ein Beispiel: Wer seine Software mit dem Bankkonto verknüpfen kann, hat jederzeit alle Ein- und Auszahlungen im Blick. Ein solches Programm sollte auch über eine Schnittstelle zu ELSTER verfügen. Nur dann kann die EÜR elektronisch beim Finanzamt abgegeben werden.

 

Eine EÜR-Lösung ist meist Teil einer Buchhaltungssoftware. Das macht auch Sinn. Denn wenn die Belege erst einmal erfasst sind, lassen sie sich gut für verschiedene buchhalterische Zwecke nutzen. Sei es, um die Belegvorhaltepflicht zu erfüllen, oder sei es, um die verschiedenen Aufbewahrungsfristen einzuhalten. Noch dazu ist sichergestellt, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen, wenn es zu einer Betriebsprüfung kommt.

Was muss eine EÜR Software können? – Ein Vergleich lohnt sich

 Wer die Wahl hat ..., der muss sorgfältig auswählen. Auf dem Markt werden verschiedene EÜR Programme angeboten. Und Sie möchten die Lösung finden, die am besten zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt. Achten Sie deshalb bei einem EÜR Software Vergleich vor allem auf die folgenden Leistungsmerkmale:

Prüfen Sie zunächst, ob die EÜR Software all Ihre Anforderungen erfüllt. Doch was muss ein gutes Programm in jedem Fall können? Es sollte nicht nur die Belege korrekt erfassen und aufbereiten. Es sollte darüber hinaus die Einnahmen und Ausgaben automatisch verrechnen. Generell sollte die Lösung möglichst automatisiert funktionieren und sich einfach bedienen lassen. Fragen Sie beim Anbieter ab, ob es weitere praktische Funktionen gibt: Etwa eine OCR-Texterkennung, die dafür sorgt, dass sich Belege schnell und sicher erfassen lassen. Oder eine ELSTER-Schnittstelle, über die sich die EÜR einfach ans Finanzamt senden lässt.

Normen und gesetzliche Vorschriften ändern sich von Zeit zu Zeit. Umso wichtiger ist es, dass ihre EÜR Software jederzeit up to date ist. Worauf Sie sich verlassen können: Unsere Lösung ist garantiert rechtskonform und schützt Sie und Ihr Unternehmen.

Machen Sie sich selbst ein Bild davon, ob die EÜR Software einfach und intuitiv zu bedienen ist. Am einfachsten testen Sie das Programm Ihrer Wahl erst einmal – am besten kostenlos –, bevor Sie es kaufen. 

Guter Rat ist unerlässlich, wenn es mal Probleme beim Erstellen der Einnahme-Überschuss-Rechnung gibt oder Sie Fragen zur Software haben. Klären Sie deshalb ab, ob und welche Art von Support in welcher Zeit Ihnen zur Verfügung stehen. Denkbar ist eine Hotline, ein Chat oder auch ein FAQ-Bereich.

Ist die EÜR Software ihren Preis wert? Soll heißen, entsprechen die Kosten den Funktionen und dem Service, der Ihnen geboten wird? Wir empfehlen Ihnen deshalb, auch das Preis-Leistungs-Verhältnis im Blick zu behalten. 

Das sind die Vorteile einer Einnahmenüberschussrechnung Software

Keine Frage, Excel ist ein tolles, ein vielseitig nutzbares Tool. Doch manchmal ist eine ausgereifte Software einfach besser. Das zeigt sich, wenn es darum geht, die Einnahmen und Ausgaben für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu erfassen. Wer noch mit einer Exceltabelle arbeitet, weiß, wie sorgfältig er vorgehen muss, um Fehler zu vermeiden. Denn hier werden noch alle Eingaben von Hand gemacht. Zudem ist hier noch nicht die Frage geklärt, wie die Belege sicher abgelegt und aufbewahrt werden.

Wie unterscheidet sich also die Arbeit mit einer modernen EÜR-Software von der mit einer EÜR-Vorlage in Excel? 

Aufgaben, die mit der EÜR-Erstellung verbunden sind

  • Erfassung der Belege
  • Herausrechnen der Umsatzsteuer
  • Sortierung der Einnahmen und Ausgaben nach der Umsatzsteuer
  • Ordnungsgemäße Gliederung der Einnahmen und Ausgaben
  • Eingabe der Einnahmen und Ausgaben in ELSTER

Mit EÜR-Vorlage in Excel müssen alle Aufgaben manuell erledigt werden.

Mit einer EÜR-Software werden alle Aufgaben automatisch erledigt.

Es ist offensichtlich, dass eine EÜR Software viele Arbeitsabläufe automatisiert. Vorgänge, die ansonsten noch umständlich und fehleranfällig manuell gemacht werden. Ihre Vorteile: Durch die Automatisierung sparen Sie sich Zeit, Geld und Nerven und können Fehler vermeiden. Noch dazu entspricht ein ausgereiftes Programm den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung, den GOBD. Ein Fakt, den Sie spätestens im Falle einer Betriebsprüfung sehr zu schätzen wissen.

Die Vorteile einer EÜR Software im Überblick

Sie erstellen Ihre EÜR auch als Laie

Eine gute EÜR Software lässt sich völlig intuitiv von jedem bedienen. Besondere Vorkenntnisse im Hinblick auf die Buchhaltung sind nicht nötig.

Sie erfüllen die GoB und GoBD

Das System sortiert alle Einnahmen und Ausgaben automatisch den Kategorien zu, die Sie zuvor festgelegt haben. Zudem sind alle Dokumente übersichtlich und sicher digital abgelegt.

Sie sparen sich Arbeit und Zeit

Die EÜR Software übernimmt viele buchhalterische Aufgaben für Sie und automatisiert sie. Dadurch sparen Sie sich Arbeit und Zeit.

Sie optimieren die Zusammenarbeit

Sie können es so einrichten, dass Ihr Steuerberater Zugang auf Ihre Software hat. Damit hat er jederzeit Zugriff auf die Daten, die für seine Arbeit relevant sind.

EÜR Software von Sage: 30 Tage kostenlos und unverbindlich testen

Sofort starten

Formular absenden, Testversion downloaden und einfach starten.

Keine Kündigung notwendig

Ihre Testversion endet automatisch nach 30 Tagen.

Kostenloser Support

Während des Tests erhalten Sie auf Wunsch persönliche Unterstützung.

Sie entscheiden: Was ist für Sie die beste EÜR Software

Wir bei Sage wissen, dass jede Branche ihre Besonderheiten hat und jedes Unternehmen seine eigenen Ansprüche. Das auch im Hinblick auf die Buchführung. Vor diesem Hintergrund entwickeln wir unsere Software stetig weiter. Wir wollen Ihnen Lösungen anbieten, die nicht nur heute, sondern auf lange Sicht Ihre Anforderungen erfüllen. Überzeugen Sie sich selbst davon, was unsere Software für Sie leisten kann:

Standard

ab
30 € pro Monat*/Arbeitsplatz zzgl. MwSt.
  • Angebote & Rechnungen schreiben
  • Integriertes Onlinebanking
  • Warenwirtschaft
  • Digitale Belegarchivierung
  • EÜR oder Bilanz
  • DATEV-Schnittstelle
  • E-Rechnung

Comfort

ab
35 € pro Monat*/Arbeitsplatz zzgl. MwSt. Verfügbar ab 2 Arbeitsplätzen.
  • Angebote & Rechnungen schreiben
  • Integriertes Onlinebanking
  • Warenwirtschaft
  • Digitale Belegarchivierung
  • EÜR oder Bilanz
  • DATEV-Schnittstelle
  • E-Rechnung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Bestellwesen

Optional zubuchbar: Sage 50 Multishop-Connector powered by OmniSeller (HTK) und Sage 50 Webshop powered by ePages

 

Professional

ab
40 € pro Monat*/Arbeitsplatz zzgl. MwSt. Verfügbar ab 3 Arbeitsplätzen.
  • Angebote & Rechnungen schreiben
  • Integriertes Onlinebanking
  • Warenwirtschaft
  • Digitale Belegarchivierung
  • EÜR oder Bilanz
  • DATEV-Schnittstelle
  • E-Rechnung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Bestellwesen
  • Kosten- und Erlösrechnung
  • Variantenartikel­verwaltung
  • Anpassbare Chefübersichten

Optional zubuchbar: Sage 50 Multishop-Connector powered by OmniSeller (HTK) und Sage 50 Webshop powered by ePages 

Mehr Antworten auf Fragen rund um EÜR Software

Bei der Gewinnermittlung am Ende des Geschäftsjahres werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Der Gewinn oder Verlust kann auf zwei verschiedene Weisen ermittelt werden: Mit der Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) oder mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
 
Der Gesetzgeber hat genau geregelt, welcher Unternehmer welche Methode nutzen muss, um seine Gewinne oder Verluste festzustellen. Da sind zum einen die Unternehmen, die eine Pflicht zur doppelten Buchführung haben. Sie müssen am Jahresende im Rahmen des Jahresabschlusses eine GuV und eine Bilanz erstellen. Zum anderen gibt es die Unternehmen, die lediglich eine einfache Buchführungspflicht haben. Diese erstellen eine EÜR.

Gegenüber der Bilanzierung bietet die EÜR einige Vorteile:

  • Der Gewinn nach EÜR ist deutlich einfacher zu ermitteln. Den Betriebseinnahmen werden einfach die Betriebsausgaben gegenübergestellt.
  • Der Unternehmer muss keinen Steuerberater hinzuziehen. In diesem Fall sollte er jedoch über eine entsprechende Software verfügen.
  • Er muss weder eine E-Bilanz erstellen noch diese in einem vorgegebenen Format ans Finanzamt übermitteln.

Diese Methode der Gewinnermittlung hat jedoch auch einen Nachteil: Der Unternehmer kann in der EÜR keine Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bilden.

Grundsätzlich ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, seine Gewinne so zu dokumentieren, dass es das Finanzamt nachvollziehen kann. Doch nicht jeder muss dazu eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung erstellen. Einige Unternehmer dürfen ihren Gewinn vereinfacht mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Die Voraussetzung dafür ist, dass ihr Umsatz 600.000 Euro und ihr Gewinn 60.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt. Das gilt sowohl für Einzelkaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind, als auch für Gewerbetreibende ohne diesen Eintrag. 
 
Auch der Freiberufler, der einer Tätigkeit nachgeht, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt, ermittelt seinen Gewinn nach der EÜR. Ein Freiberufler ist nach Definition im wissenschaftlichen, im künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder im erzieherischen Bereich selbstständig tätig. Zu den freien Berufen zählen unter anderem Architekten, Berater, Ingenieure, Sachverständige und Softwareentwickler. Genauso wie Dolmetscher, Fotografen, Künstler, Schriftsteller und Übersetzer.

Mithilfe der EÜR wird der Gewinn ermittelt. Dieser bestimmt, wie viel Einkommenssteuer der Unternehmer zahlen muss. Zudem legt das Finanzamt abhängig vom Ergebnis fest, wie häufig das Unternehmen seine Umsatzsteuer voranmelden muss: monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Soweit der Unternehmer eine Gewerbe- oder eine Körperschaftsteuer zahlt, hängt diese ebenfalls vom Ergebnis der EÜR ab.

Die  Rechnung ist denkbar einfach: Von den betrieblichen Einnahmen werden die betrieblichen Ausgaben abgezogen. Hier gilt das Zufluss- bzw. das Abflussprinzip. Das heißt, dass nicht das Rechnungsdatum entscheidet, sondern der Tag, an dem der Betrag vom Konto ab- oder dem Konto zugeflossen ist. Das heißt: Wurde eine Rechnung zwar im Dezember gestellt, aber erst im Januar bezahlt, dann wird der Zahlungseingang dem neuen Wirtschaftsjahr zugerechnet.

Das Finanzamt gibt seinen Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln müssen, ein standardisiertes Formular vor: Die Anlage EÜR. Der Unternehmer kann dieses Dokument einzeln oder auch zusammen mit einer der folgenden Steuererklärungen abgeben: der Einkommensteuer-, der Körperschaftssteuer- oder der Feststellungserklärung. 
 
Bei der Anlage EÜR handelt es sich heutzutage um ein digitales Formular. Wie alle anderen Formulare der Steuererklärungen auch, muss sie online per Elster an die Finanzbehörde übermittelt werden. Nur in Härtefällen – und wenn ein entsprechender Antrag beim Finanzamt gestellt wurde – kann auf die elektronische Übermittlung verzichtet werden. Das ist laut § 150 Abs. 8 AO dann der Fall, wenn sie für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Für solche Fälle halten die Finanzämter die Anlage EÜR auch weiterhin als Papiervordruck bereit.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu machen. Entweder auf einem Vordruck, mit einer Excel-Vorlage oder mithilfe einer Software.
 
EÜR erstellen mit einer Vorlage
Wer erst eine Geschäftstätigkeit aufnimmt, kann natürlich zunächst eine Excel- oder andere Vorlage nutzen. Und das auch ganz unabhängig davon, ob er seine Buchhaltung selbst oder mithilfe des Steuerberaters erledigt. Es lohnt sich jedoch, auf eine moderne EÜR-Software umzusteigen, zumal das Formular ohnehin elektronisch an die Finanzbehörde übermittelt werden muss.
 
EÜR erstellen mit einer Software
Wer seine EÜR einfach, schnell und rechtssicher erstellen und ans Finanzamt übermitteln möchte, der sollte eine EÜR- oder Buchhaltungssoftware nutzen. Der Ablauf ist denkbar einfach: Über das Geschäftsjahr geben Sie die Einnahmen und Ausgaben direkt in die Software ein. Das Programm füllt die Anlage EÜR auf dieser Basis automatisiert aus. Ein Mausklick reicht – und schon ist die EÜR an die Steuerbehörde versendet.

Klingt einfach? Ist einfach. Probieren Sie es gerne aus. Sie können unsere Buchhaltungssoftware 30 Tage lang kostenlos testen. 

Feedback