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Angebotssoftware: für Angebote, die zum Auftrag führen

Ohne Angebot gibt’s auch keinen Auftrag. Doch ein gutes, Erfolg versprechendes Angebot zu erstellen, das kostet Zeit. Hier unterstützt Sie die Angebotssoftware von Sage: Sie schreiben mit wenig Aufwand in Rekordzeit perfekte Angebote. Und ziehen so spielend neue Aufträge an Land.
Sage Software Siegel Faktura

So finden Sie die Angebotssoftware, die zu Ihnen passt

Wozu dient eine Angebotssoftware?

Zu Beginn einer jeden neuen Kundenbeziehung steht Ihr Angebot. Und wer möchte nicht, wenn ein potenzieller Kunde ein Angebot anfragt, den Auftrag auch an Land ziehen? Umso wichtiger ist es, dass Sie jetzt schnell mit einem professionellen Angebot auf die Anfrage reagieren. Denn die Schnelligkeit und die Qualität Ihres Angebots entscheiden darüber, ob aus dem Interessenten ein Neukunde wird.

Doch wer hat im täglichen Business schon die Zeit und Muße, mal eben auf Zuruf ein Angebot zu schreiben? Gerade die Kleinunternehmer, Handwerker und Freiberufler sind sehr auf ihr Kerngeschäft fokussiert. Für sie stellt eine Angebotssoftware eine echte Entlastung dar. Sie ist nämlich weit mehr als nur ein Programm, mit dem man verschiedene Textbausteine zusammenstellt. Als Teil einer ausgereiften betriebswirtschaftlichen Komplettlösung sorgt sie vielmehr bereichsübergreifend für perfekte Abläufe.

Die Vorteile einer Angebotssoftware:

  • Sie erstellen eine ansprechende, individualisierte Mustervorlage mit Ihrem Firmenlogo, den Kontaktdaten etc.
  • Sie können die Bedürfnisse Ihrer Kunden definieren.
  • Sie konzipieren eine maßgeschneiderte Lösung. 
  • Sie legen die Preise und Rahmenbedingungen exakt fest.
  • Sie verfassen im Handumdrehen ein schriftliches Angebot.
  • Ihr Angebot enthält alle Pflichtangaben.
  • Sie erfüllen automatisch die GoBD, denn Ihre Angebote werden digital in unveränderlicher Form aufbewahrt.
  • Sie können die einmal eingegebenen Daten für andere buchhalterische Aufgaben nutzen.

Was muss eine Angebotserstellung Software können? – Ein Vergleich lohnt sich

Es gibt eine Vielzahl an Angebotssoftware Anbietern auf dem Markt. Wir unterstützen Sie gern dabei, eine Lösung zu finden, die perfekt zu Ihnen und zu Ihrem Unternehmen passt. Deshalb lautet unser Tipp: Fragen Sie bei einem Angebotssoftware Vergleich kritisch nach. Achten Sie vor allem darauf, ob die folgenden Leistungsmerkmale erfüllt sind:

Die Angebotssoftware muss es Ihnen ermöglicht, Anfragen schnell und professionell zu bearbeiten, Angebote zügig zu erstellen und nachzuverfolgen. Eine wichtige Funktion hierfür ist, dass es verschiedene, am besten individualisierbare Textbausteine gibt. Es muss möglich sein, alle relevanten Daten, etwa Informationen zu Kunden, Waren, Dienstleistungen und Preisen zentral im System zu hinterlegen. Die Software sollte nicht nur auf dem Desktop, sondern auch auf den mobilen Endgeräten laufen. Ebenfalls nützlich sind Tools für das Kundenbeziehungsmanagement sowie für Performance-Analysen.

Bei den sich stetig wandelnden Normen und gesetzlichen Vorschriften ist es wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu sein. Unsere Angebotssoftware ist garantiert rechtskonform und bietet Ihrem Unternehmen jederzeit einen Rundumschutz. 

Die Angebotssoftware sollte einfach und intuitiv zu bedienen sein. Manche Anbieter – so auch Sage – ermöglichen es, das Programm vor dem Kauf kostenlos zu testen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um ein Gefühl für die Usability der Software zu bekommen. 

Auch bei der besten Angebotssoftware kann es einmal Fragen geben, entweder zur Software selbst oder zur Angebotserstellung ganz allgemein. Dann sollte Ihnen der nötige Support zur Verfügung stehen. Das kann eine Hotline, ein Chat oder FAQ-Bereich sein. Prüfen Sie, welche Art von Unterstützung Ihnen geboten wird und wie schnell Ihnen geholfen werden kann.

Werfen Sie zu guter Letzt einen Blick auf das Preis-Leistungs-Verhältnis. Entsprecht der Nutzen der Angebotssoftware ihrem Preis? 

Das sind die Vorteile einer Angebotssoftware von Sage

Ohne Angebot gibt’s keinen Auftrag. Doch Sie müssen sich das Leben nicht unnötig schwer machen. Wenn Sie die Angebotssoftware von Sage nutzen, profitieren Sie in vielerlei Hinsicht. Sehen Sie selbst, warum es sich für Sie lohnt, auf unsere moderne Lösung zu setzen:

Sie erstellen Ihre Angebote in Rekordzeit

Angenommen, Sie erstellen ein erstes Angebot für einen neuen Kunden. Dann geben Sie zunächst seine Daten wie den Namen und die Anschrift im System ein. Dasselbe gilt nicht nur für neue Kontakte, sondern auch für neue Artikel und Dienstleistungen: Ein Mausklick genügt und schon überführt Ihre Sage Software alle Angaben in Ihre Stammdaten. Ob Empfänger, Leistungen oder Preise: Bei jedem neuen Angebot wählen Sie alle relevanten Daten per Klick aus Ihren zentralen Datenpool aus. Hinzu kommt, dass Sie Ihre Preise nicht länger von Hand berechnen müssen. Die Software errechnet automatisch aus den von Ihnen hinterlegten Preisen den Angebotspreis. Kurz und gut: Im Nu haben Sie Ihr Angebot erstellt und versendet.

Ihre Angebote sind einwandfrei und professionell

Die Angebotssoftware von Sage sorgt zuverlässig dafür, dass unnötige Fehler vermieden werden. Es genügt, die Daten zu Kunden, Produkten und Dienstleistungen sowie die Preise einmal korrekt in Ihre Stammdaten einzupflegen. Von da an werden sie auch in Zukunft jederzeit fehlerfrei in neue Angebote übernommen. Durch die zentrale digitale Erfassung Ihrer Daten minimieren Sie das Risiko von Übertragungs- und Rechtschreibfehlern. Ganz nebenbei sorgen Sie mit fehlerfreien Angeboten für eine professionelle Außenwirkung gegenüber den Kunden.

Mit Ihren Angeboten sind Sie rechtlich stets auf der sicheren Seite

Was gehört gleich noch mal alles in ein Angebot? Mit der Angebotssoftware von Sage brauchen Sie sich darüber nicht länger Gedanken zu machen. Das Programm stellt sicher, dass sich alle rechtlich relevanten Informationen auf Ihrem Angebotsschreiben befinden. Dazu zählen etwa das Angebotsdatum, die fortlaufende Angebotsnummer und die Zahlungskonditionen. Das System erinnert Sie daran, alle anderen wichtigen Pflichtbestandteile per Mausklick aus Ihren Stammdaten in die Angebotsvorlage zu übernehmen. Ebenso zuverlässig weist die Lösung die Netto-, Einzel- und Brutto-Endpreise sowie die Beschreibung der Waren und Leistungen aus.

Ihr Angebot hat den firmeneigenen Look

Mit Ihrem Unternehmen möchten Sie sich auch optisch von Ihren Mitbewerbern abheben. Im Rahmen des Corporate Designs sorgen Sie deshalb bereits für eine einheitliche visuelle Erscheinung Ihrer Firma. Ganz klar, diese Individualität soll und muss sich auch in Ihren Angeboten widerspiegeln. Mit dem ERP Vorlagenassistent oder Belegdesigner können Sie aus verschiedenen Vorlagen auswählen. Sie können sie aber auch ganz individuell anpassen: mit dem eigenen Firmenloge, in einer besonderen Schrift und in den eigenen Farben. Damit bietet Ihnen die Angebotssoftware von Sage einerseits viel Sicherheit und Support. Andererseits lässt sie Ihnen aber nahezu grenzenlosen Raum für den eigenen Look.

Sie machen klare Angebote, die der Kunde versteht

Der erste Eindruck entscheidet – auch bei einem Angebot. Angebote, die mit der Software von Sage erstellt werden, glänzen durch eine klare, übersichtliche und ansprechende Optik. Diese sorgt zunächst einmal dafür, dass sich Ihr potenzieller Kunde mit dem Inhalt befassen wird. Noch wichtiger: Es fällt ihm leicht, Ihr Angebot zu verstehen. Dadurch gibt es nicht nur weniger Rückfragen zum Angebot. Vielmehr erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Sie am Ende den Zuschlag erhalten.

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Mehr Antworten auf Fragen rund um Angebotssoftware

Um sich gegen die Wettbewerber durchsetzen zu können, müssen Ihre Angebote erstklassig sein. Und das bezieht sich nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Optik. Nehmen Sie sich zu Anfang etwas Zeit, um sich die passenden Module zusammenzustellen und Ihre Datenbasis korrekt einzupflegen. Schließlich sollen alle Informationen wie die Kontaktdaten der Kunden, die Bankdaten, die Beschreibungen und Preise stimmen. 
 
Achten Sie zudem darauf, dass sich das optische Erscheinungsbild Ihres Unternehmens auch in Ihren Schriftstücken wiederfindet. Eine moderne Software ermöglicht es Ihnen, eine Angebotsvorlage zu erstellen, die dem Corporate Design Ihres Unternehmens entspricht. Nutzen Sie das: Binden Sie Ihr Firmenlogo mit ein und verwenden Sie die Hausfarben Ihres Unternehmens.

Der Gesetzgeber verlangt von dem, der das Angebot erstellt, dass er bestimmte Pflichtangaben macht. Fehlen diese Informationen, dann ist ein Angebot weder vollständig noch rechtssicher. Rechtlich auf der sicheren Seite ist, wer die folgenden Angaben macht:

  • Name und Kontaktdaten des Anbietenden
  • Anschrift des Firmensitzes
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (soweit vorhanden)
  • Korrekte Adresse des Angebotsempfängers
  • Angebotsdatum
  • Fortlaufende Angebotsnummer
  • Beschreibung der angebotenen Waren oder Dienstleistungen 
  • Einzelpreise der Waren oder Dienstleistungen
  • Gesamtpreis der angebotenen Menge jeder einzelnen Ware (Stückzahl) oder Dienstleistung (Zeitaufwand)
  • Zusatzkosten wie Fracht- und Verpackungskosten
  • Endsumme aller angebotenen Positionen
  • Lieferbedingungen (Lieferzeit, Verpackung, Versandkosten)
  • Zahlungsbedingungen (Rechnung, Kreditkarte, PayPal, Klarna, Lastschrift oder Bar)
  • Eventuelle Nachlässe (Rabatte, Skonti) oder Aufschläge (Eilzuschlag)
  • Qualitätsaussagen (zum Beispiel auch über Garantiebestimmungen und Gewährleistungen)
  • Gültigkeitsdauer des Angebots
  • Verweis auf die AGB

Es gibt noch weitere Angaben, die in einem Angebot stehen können, aber nicht müssen. Dies sind: 

  • Ansprechperson im Unternehmen des Anbietenden
  • Firmenlogo
  • Zusätzliche Kontaktinformationen (wie Website, Social-Media-Kanäle)
  • Gerichtsstand (soweit nicht in den AGB enthalten)
  • Kundennummer
  • Optionale Positionen, die das Angebot sinnvoll ergänzen
  • Unterschrift
 

Mithilfe eines modernen Programms erstellen ein informatives und rechtlich einwandfreies Angebot, das alle relevanten Informationen enthält. Das ist sicher eine hervorragende Basis, um einen Auftrag an Land zu ziehen. Doch es gibt noch ein paar weitere Tipps und Tricks, auf die Sie zurückgreifen können. Anbei 7 Tipps, wie Sie sich positiv von der Masse der Anbieter abheben können.
 
Tipp 1: Reagieren Sie besonders schnell
Ein potenzieller Kunde bittet Sie darum, ein Angebot zu erstellen. Dann nichts wie los! Denn wer lange zögert, bevor er antwortet, hinterlässt nicht den besten Eindruck. Zeigen Sie Interesse und reagieren Sie schnell auf den Wunsch des Kunden, wenn möglich, innerhalb eines Tages. Im Idealfall erhalten Sie direkt den Zuschlag. Ansonsten kann Ihre Reaktionsgeschwindigkeit den letzten Anstoß geben, dass Ihr Vorschlag das Rennen macht. Nämlich dann, wenn ein Kunde sich zwischen zwei oder mehreren ähnlich guten Angeboten entscheiden muss.
 
Tipp 2: Sprechen Sie Ihre Kunden freundlich und persönlich an
Zwar geht es in einem Angebot in erster Linie darum, sachlich Informationen zu vermitteln. Verzichten Sie im Anschreiben jedoch auf ein allgemeines „Sehr geehrte Damen und Herren“. Mit einer netten, direkten Ansprache stellen Sie eine persönliche Beziehung zu Ihrem Kunden her. Soweit Ihr Ansprechpartner einen Titel wie Dr., Dipl.-Ing., Mag. trägt, sollten Sie diesen in der Ansprache ebenfalls nennen. Schließlich wissen Sie nicht, ob Ihr Kunde Wert darauf legt oder nicht.
 
Tipp 3: Sorgen Sie für Klarheit und Leserlichkeit
Halten Sie Ihr Angebot übersichtlich und sorgen Sie dafür, dass die wesentlichen Informationen sofort klar erkennbar sind. Der Kunde muss auf einen Blick sehen: Was bekomme ich? Wie viel kostet es mich? Wann wird es geliefert? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe? Um das Angebot gut lesen zu können, sollte auch auf die optimale Schriftgröße geachtet werden. Gut leserlich ist in der Regel eine Schriftgröße von 12 Punkt. Eine kleine Schriftart kann dabei durchaus 13 Punkt haben, während bei einer großen schon 10 Punkt ausreichen.
 
Tipp 4: Achten Sie auf eine klare Struktur
Wenn Ihr Angebot recht umfassend gerät, hilft es, die Leistungen klar zu gliedern und Zwischensummen zu bilden. So kann Ihr Kunde das Angebot genau nachvollziehen. Sie führen einen Handwerksbetrieb? Dann denken Sie daran, dass Sie in Ihren Angeboten die Lohn- und die Materialkosten stets getrennt aufführen.
 
Tipp 5: Versenden Sie Ihr Angebot als PDF
Sie möchten es oder der Kunde wünscht es, dass Sie Ihre Angebote ganz klassisch auf dem Postweg versenden? Dann drucken Sie sie auf einem hochwertigen Papier aus. Inzwischen haben jedoch immer mehr Unternehmen ihre Geschäftskorrespondenz auf den elektronischen Versand und die digitale Verarbeitung umgestellt. Deshalb ist es zeitgemäß und völlig GoBD-konform, die Angebote als PDF per E-Mail zu versenden. Nebenbei bemerkt: Es entspricht nicht den GoBD, Angebote in Word oder Excel zu versenden. Der PDF-Versand spart Ihren Kunden Zeit und Mühe für das Scannen Ihres Schreibens. Und Sie bleiben positiv im Gedächtnis.
 
Tipp 6: Halten Sie den Kontakt zum Kunden
Sie haben in Ihrem Angebot angegeben, wie lang dieses gültig ist. Falls sich der Kunde innerhalb der Frist nicht meldet, dann sollten Sie selbst kurz vor dem Ablauf aktiv werden. Rufen Sie ihn an und fragen Sie nach, ob er das Angebot erhalten hat. Ob es seinen Vorstellungen entspricht oder ob er noch Fragen hat, die Sie ihm beantworten können. Damit zeigen Sie Ihr Interesse und eröffnen sich die Möglichkeit, das Angebot, falls nötig, noch mal anzupassen.
 
Tipp 7: Bleiben Sie flexibel
Eine Anfrage kommt ganz kurzfristig herein? Ein Kunde hat eine wichtige Rückfrage zu Ihrem Angebot? Das passt Ihnen jetzt eigentlich so gar nicht. Denn Sie haben gerade Mittagspause oder bereits Geschäftsschluss. Versuchen Sie trotzdem, entspannt und engagiert auf das Anliegen des Kunden einzugehen. Die meisten werden Ihre besondere Flexibilität zu schätzen wissen. Sie kann das Zünglein an der Waage sein, dass Sie es sind, der sich den nächsten Auftrag holt.
 

Jeder Unternehmer freut sich über Anfragen seiner Bestandskunden oder neuer Interessenten. Meist lohnt es sich auch, ein Angebot zu schreiben. Doch nicht immer. Bevor Sie also damit beginnen, ein Angebot auszuarbeiten, sollten Sie prüfen, ob sich der Aufwand lohnt. Insbesondere dann, wenn die Erstellung des Angebots besonders umfassend und aufwendig wäre. Womöglich gibt es Anzeichen dafür, dass Sie nur pro forma gefragt wurden, weil Sie als Pseudoanbieter dienen. Beispielsweise, wenn der Einkauf der Kundenfirma mindestens drei Angebote einholen muss, obwohl der Anbieter eigentlich schon längst feststeht.
 
Vielleicht passt die Anfrage auch gar nicht zu Ihrer eigenen Geschäftsstrategie. Oder zu Ihrem Portfolio. Möglicherweise verfügen Sie derzeit (noch) nicht über die nötigen Ressourcen, um den Auftrag, falls er Ihnen zugeteilt würde, abzubilden. Dann es macht keinen Sinn, ein Angebot abzugeben, wenn Sie die Anforderungen des Kunden ohnehin nicht erfüllen können. Was auch immer Ihr Grund ist, um auf die Abgabe eines Angebots zu verzichten: Erklären Sie dem Kunden, dass und gegebenenfalls auch, warum Sie keines abgeben werden.

Ja, prinzipiell geht das geht. Jedoch nur, solange der Vertrag noch nicht in Kraft getreten ist. 
 
Wenn Sie eine nachträgliche Änderung vornehmen möchten, dann gibt es dafür bestimmt einen triftigen Grund:

  • Sie haben sich bei der Planung der benötigten Zeit verschätzt,
  • Sie haben sich bei der Kalkulation verrechnet oder
  • Sie haben sich beim Erstellen des Angebots schlichtweg vertippt.
  • Sie verfügen über neue (Preis-)Informationen, die es Ihnen unmöglich machen, Ihr ursprüngliches Angebot einzuhalten.

 
Der Vertragsschluss kam noch nicht zustande? Dann hilft nur eines: Sich ein Herz fassen und den Kunden zügig und ganz offen darauf ansprechen. Sicher wird Ihr Vertragspartner nicht gerade begeistert darüber sein, dass Sie im Nachhinein etwas ändern wollen. Es ist denkbar, dass er inzwischen anderen Anbietern abgesagt hat oder seine eigene Planung durch Ihren Änderungswunsch torpediert wird. Doch grundsätzlich sind hier noch Änderungen möglich.
 
Ein Vertrag kommt dann nicht mehr zustande, wenn Sie eine Frist in Ihrem Angebot vermerkt haben, die der Kunde hat verstreichen lassen. Bis zum Ende dieser Frist dürfen Sie Ihr Angebot zurücknehmen. Nach diesem Stichtag sind Sie nicht länger an Ihr altes Angebot gebunden. Sie können dann ohne Wenn und Aber ein völlig neues Angebot schreiben.
 
Hat der Kunde jedoch erst einmal Ihr Angebot angenommen, dann ist der Vertrag rechtskräftig geschlossen. Und ab da sind beide Seiten an den Vertragsinhalt gebunden. Eine nachträgliche Änderung ist nun nicht – oder kaum – mehr möglich. Zwar kann Ihr Geschäftspartner auch hier sein Einverständnis zu einer nachträglichen Änderung geben, er muss es aber nicht. Dann bleibt Ihnen nur der Versuch, vom Vertrag zurückzutreten. Es ist jedoch gut möglich, dass Ihr Vertragspartner bei Rücknahme Ihres bindenden Angebots  Schadensersatz von Ihnen fordert. 
 
Hier haben nur dann eine Chance, unbeschadet aus dem Vertrag herauszukommen, wenn Ihnen ein ganz offensichtlicher Irrtum unterlaufen ist. Man spricht hier auch von einem Erklärungsirrtum. Der Klassiker ist ein simpler Tippfehler, wie das folgende Beispiel zeigt: Sie hatten für den Auftrag eine Leistung in Höhe von 5.000 Euro kalkuliert. Doch bei der Übertragung der Daten ins Angebot haben Sie eine Null vergessen und Ihre Leistung versehentlich für 500 Euro angeboten. Es muss also völlig klar sein, dass Ihre Leistung und der Preis dafür in keinem wirtschaftlichen Verhältnis stehen.
 
Eines ist sicher: Nachträgliche Änderungen und Absagen können dem zarten Pflänzchen einer neuen Geschäftsbeziehung schaden. Der Interessent überlegt es sich in Zukunft zweimal, ob er bei Ihnen wegen eines Angebots anfragt. Sorgen Sie deshalb am besten dafür, dass die Angaben von Anfang an korrekt sind. Eine professionelle Angebotserstellung Software unterstützt Sie hierbei. Sie sorgt dafür, dass unnötige Fehler erst gar nicht passieren.

 

Der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Angebot liegt in erster Linie in der Verbindlichkeit des Preises. Beim Angebot ist der Preis verbindlich, beim Kostenvoranschlag hingegen unverbindlich. Das heißt, der Anbieter darf den Preis, den er in seinem Kostenvoranschlag genannt hat, überschreiten. Beim Angebot darf er das nicht. Er kann sich jedoch gegen die Verbindlichkeit seines Angebots ganz einfach dadurch rechtlich absichern, indem er hier eine Freizeichnungsklausel einfügt.
 
Es gibt noch einen weiteren Unterschied: Im Kostenvoranschlag werden sämtliche Kosten, die voraussichtlich mit dem Projekt verbunden sind, möglichst genau aufgeschlüsselt. Bei einem Angebot kann auch nur der Endpreis genannt werden. Wobei sich auch hier empfiehlt, die Leistungen in einer gewissen Detailtiefe aufzuführen. Schließlich soll der Kunde das Angebot gut nachvollziehen können.

Grundsätzlich ist jedes Angebot verbindlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es fernmündlich, mündlich oder schriftlich abgegeben wurde. Es ist jedoch schwer zu belegen, dass ein mündliches Angebot besteht und was es genau enthält. Zumindest bräuchte es einen Zeugen, der bestätigen kann, dass der Anbieter seinem Geschäftspartner verbal ein Angebot unterbreitet hat. Es liegt auf der Hand: Trotz aller rechtlichen Verbindlichkeit gestaltet sich das Handling eines mündlichen Angebots schwierig. Ganz klar empfiehlt sich deshalb die Schriftform, also ein Angebotsschreiben.
 
Der Kunde kann die im Angebot festgelegten Leistungen und Preise vom Verkäufer einfordern. Es sei denn, der Anbietende schränkt die Verbindlichkeit des Angebots ausdrücklich und klar ersichtlich ein. Diese Einschränkungen werden auch als Freizeichnungsklausel bezeichnet. Einige Unternehmen sind sehr abhängig von der Entwicklung der Rohstoffpreise ihrer Produkte am Markt. Sind die Preise, etwa von Metall, Holz oder Kunststoffen, sehr volatil, dann kann sich der Anbieter mit solchen Klauseln vor plötzlich steigenden Preisen schützen. Dazu wählt er im Angebot einfach eine Formulierung wie „Preise vorbehalten“ oder „Angebot gültig bis ...“

Eine Freizeichnungsklausel sorgt dafür, dass das Angebot nicht mehr bindend für das Unternehmen ist. Angebote sind entsprechend nur dann unverbindlich, wenn sie eine der folgenden Freizeichnungsklauseln enthalten:
 
„Freibleibendes Angebot“/ „Unverbindliches Angebot“ = Das Angebot kann geändert oder zurückgenommen werden.
„Angebot gültig bis ...“ = Das Angebot ist befristet bis zu einem bestimmten Datum.
„Preise freibleibend“ = Die angegebenen Preise können sich ändern.
„Solange der Vorrat reicht“ = Die verfügbare Menge ist unverbindlich.
 
Beim Hinweis „Nur solange der Vorrat reicht“ ist Vorsicht geboten. Diese Klausel weist darauf hin, dass die Ware nach einiger Zeit ausverkauft sein kann. Der Käufer hat in der Folge keinen Anspruch darauf, den alten Preis geltend zu machen, sobald wieder neue Ware da ist. Der Anbieter sollte darauf achten, dass der Warenvorrat nicht zu klein ist, damit er nicht bereits innerhalb kürzester Zeit vergriffen ist. Denn die Kunden können empfindlich darauf reagieren. Möglicherweise meinen sie, dass es sich um ein Lockvogelangebot handelt, das sie dazu bewegen soll, schnell zuzugreifen. Das wäre eine irreführende geschäftliche Handlung gemäß § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ein solch wettbewerbswidriges Vorgehen ist verboten und kann im schlimmsten Fall abgemahnt werden.
 

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