Es gibt eine Vielzahl an Angebotssoftware Anbietern auf dem Markt. Wir unterstützen Sie gern dabei, eine Lösung zu finden, die perfekt zu Ihnen und zu Ihrem Unternehmen passt. Deshalb lautet unser Tipp: Fragen Sie bei einem Angebotssoftware Vergleich kritisch nach. Achten Sie vor allem darauf, ob die folgenden Leistungsmerkmale erfüllt sind:
Angenommen, Sie erstellen ein erstes Angebot für einen neuen Kunden. Dann geben Sie zunächst seine Daten wie den Namen und die Anschrift im System ein. Dasselbe gilt nicht nur für neue Kontakte, sondern auch für neue Artikel und Dienstleistungen: Ein Mausklick genügt und schon überführt Ihre Sage Software alle Angaben in Ihre Stammdaten. Ob Empfänger, Leistungen oder Preise: Bei jedem neuen Angebot wählen Sie alle relevanten Daten per Klick aus Ihren zentralen Datenpool aus. Hinzu kommt, dass Sie Ihre Preise nicht länger von Hand berechnen müssen. Die Software errechnet automatisch aus den von Ihnen hinterlegten Preisen den Angebotspreis. Kurz und gut: Im Nu haben Sie Ihr Angebot erstellt und versendet.
Die Angebotssoftware von Sage sorgt zuverlässig dafür, dass unnötige Fehler vermieden werden. Es genügt, die Daten zu Kunden, Produkten und Dienstleistungen sowie die Preise einmal korrekt in Ihre Stammdaten einzupflegen. Von da an werden sie auch in Zukunft jederzeit fehlerfrei in neue Angebote übernommen. Durch die zentrale digitale Erfassung Ihrer Daten minimieren Sie das Risiko von Übertragungs- und Rechtschreibfehlern. Ganz nebenbei sorgen Sie mit fehlerfreien Angeboten für eine professionelle Außenwirkung gegenüber den Kunden.
Was gehört gleich noch mal alles in ein Angebot? Mit der Angebotssoftware von Sage brauchen Sie sich darüber nicht länger Gedanken zu machen. Das Programm stellt sicher, dass sich alle rechtlich relevanten Informationen auf Ihrem Angebotsschreiben befinden. Dazu zählen etwa das Angebotsdatum, die fortlaufende Angebotsnummer und die Zahlungskonditionen. Das System erinnert Sie daran, alle anderen wichtigen Pflichtbestandteile per Mausklick aus Ihren Stammdaten in die Angebotsvorlage zu übernehmen. Ebenso zuverlässig weist die Lösung die Netto-, Einzel- und Brutto-Endpreise sowie die Beschreibung der Waren und Leistungen aus.
Mit Ihrem Unternehmen möchten Sie sich auch optisch von Ihren Mitbewerbern abheben. Im Rahmen des Corporate Designs sorgen Sie deshalb bereits für eine einheitliche visuelle Erscheinung Ihrer Firma. Ganz klar, diese Individualität soll und muss sich auch in Ihren Angeboten widerspiegeln. Mit dem ERP Vorlagenassistent oder Belegdesigner können Sie aus verschiedenen Vorlagen auswählen. Sie können sie aber auch ganz individuell anpassen: mit dem eigenen Firmenloge, in einer besonderen Schrift und in den eigenen Farben. Damit bietet Ihnen die Angebotssoftware von Sage einerseits viel Sicherheit und Support. Andererseits lässt sie Ihnen aber nahezu grenzenlosen Raum für den eigenen Look.
Der erste Eindruck entscheidet – auch bei einem Angebot. Angebote, die mit der Software von Sage erstellt werden, glänzen durch eine klare, übersichtliche und ansprechende Optik. Diese sorgt zunächst einmal dafür, dass sich Ihr potenzieller Kunde mit dem Inhalt befassen wird. Noch wichtiger: Es fällt ihm leicht, Ihr Angebot zu verstehen. Dadurch gibt es nicht nur weniger Rückfragen zum Angebot. Vielmehr erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Sie am Ende den Zuschlag erhalten.
**Wenn Sie Ihren Vertrag vor Ablauf des Testzeitraums nicht kündigen, entstehen Ihnen automatisch Kosten für den Folgemonat.
Der Gesetzgeber verlangt von dem, der das Angebot erstellt, dass er bestimmte Pflichtangaben macht. Fehlen diese Informationen, dann ist ein Angebot weder vollständig noch rechtssicher. Rechtlich auf der sicheren Seite ist, wer die folgenden Angaben macht:
Es gibt noch weitere Angaben, die in einem Angebot stehen können, aber nicht müssen. Dies sind:
Ja, prinzipiell geht das geht. Jedoch nur, solange der Vertrag noch nicht in Kraft getreten ist.
Wenn Sie eine nachträgliche Änderung vornehmen möchten, dann gibt es dafür bestimmt einen triftigen Grund:
Der Vertragsschluss kam noch nicht zustande? Dann hilft nur eines: Sich ein Herz fassen und den Kunden zügig und ganz offen darauf ansprechen. Sicher wird Ihr Vertragspartner nicht gerade begeistert darüber sein, dass Sie im Nachhinein etwas ändern wollen. Es ist denkbar, dass er inzwischen anderen Anbietern abgesagt hat oder seine eigene Planung durch Ihren Änderungswunsch torpediert wird. Doch grundsätzlich sind hier noch Änderungen möglich.
Ein Vertrag kommt dann nicht mehr zustande, wenn Sie eine Frist in Ihrem Angebot vermerkt haben, die der Kunde hat verstreichen lassen. Bis zum Ende dieser Frist dürfen Sie Ihr Angebot zurücknehmen. Nach diesem Stichtag sind Sie nicht länger an Ihr altes Angebot gebunden. Sie können dann ohne Wenn und Aber ein völlig neues Angebot schreiben.
Hat der Kunde jedoch erst einmal Ihr Angebot angenommen, dann ist der Vertrag rechtskräftig geschlossen. Und ab da sind beide Seiten an den Vertragsinhalt gebunden. Eine nachträgliche Änderung ist nun nicht – oder kaum – mehr möglich. Zwar kann Ihr Geschäftspartner auch hier sein Einverständnis zu einer nachträglichen Änderung geben, er muss es aber nicht. Dann bleibt Ihnen nur der Versuch, vom Vertrag zurückzutreten. Es ist jedoch gut möglich, dass Ihr Vertragspartner bei Rücknahme Ihres bindenden Angebots Schadensersatz von Ihnen fordert.
Hier haben nur dann eine Chance, unbeschadet aus dem Vertrag herauszukommen, wenn Ihnen ein ganz offensichtlicher Irrtum unterlaufen ist. Man spricht hier auch von einem Erklärungsirrtum. Der Klassiker ist ein simpler Tippfehler, wie das folgende Beispiel zeigt: Sie hatten für den Auftrag eine Leistung in Höhe von 5.000 Euro kalkuliert. Doch bei der Übertragung der Daten ins Angebot haben Sie eine Null vergessen und Ihre Leistung versehentlich für 500 Euro angeboten. Es muss also völlig klar sein, dass Ihre Leistung und der Preis dafür in keinem wirtschaftlichen Verhältnis stehen.
Eines ist sicher: Nachträgliche Änderungen und Absagen können dem zarten Pflänzchen einer neuen Geschäftsbeziehung schaden. Der Interessent überlegt es sich in Zukunft zweimal, ob er bei Ihnen wegen eines Angebots anfragt. Sorgen Sie deshalb am besten dafür, dass die Angaben von Anfang an korrekt sind. Eine professionelle Angebotserstellung Software unterstützt Sie hierbei. Sie sorgt dafür, dass unnötige Fehler erst gar nicht passieren.
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