In der Buchhaltung kann es sinnvoll sein, Buchungen zu splitten und den jeweiligen Kostenarten zuzuordnen. Damit lassen sich etwa Rechnungen aufteilen, die unterschiedliche Artikel enthalten. Ein Beispiel hierfür aus dem Betriebsalltag ist ein Einkauf im Großmarkt, bei dem neben Druckerpapier auch Kaffee, Milch, Reinigungsmittel und ein neuer Bürostuhl eingekauft werden. Um die Produkte ihren Kostenarten zuteilen zu können, wird in der doppelten Buchhaltung eine Splitbuchung durchgeführt. Diese wird auch als Aufteilungsbuchung oder Splittbuchung bezeichnet. Dadurch lässt sich der Rechnungsbetrag auf verschiedene Soll- und Habenkonten splitten.
Wie wird die Splitbuchung richtig gebucht?
Bei einer Splitbuchung werden mehrere Beträge gleichzeitig im Soll bzw. Haben gebucht. Der Zweck dieser Splitbuchungen ist es, eine Buchung mehreren Kategorien zuordnen zu können (z. B. Büromaterialien, Büromöbel etc.). In den gängigen Software-Programmen für die betriebliche Buchhaltung gibt es für Splitbuchungen eine gesonderte Funktion, mit der sich die Beträge einzeln buchen lassen. Beispielsweise kann eine Hausverwaltung mit ihrer Buchhaltungs-Software die Mieteingänge wie folgt korrekt verbuchen: Auf dem Mietkonto geht monatlich ein Betrag von 640 Euro ein. Dieser wird in 420 Euro für die Miete und 220 Euro für die Nebenkostenvorauszahlungen gesplittet. Eine praktische Funktion für Splitbuchungen findet sich auch in der ERP-Software Sage 100. Mit der Software lassen sich Rechnungen in mehrere Splitbuchungen aufteilen, sodass keine separaten Buchungen vorgenommen werden müssen. Für die Buchung lassen sich der zugehörige Geschäftsvorfall, der Lieferant oder das Sachkonto, der Bruttobetrag und die Steuer erfassen.
Unsere Beispielrechnung vom Großeinkauf ließe sich wie folgt aufteilen:
- Druckerpapier wird dem Konto für Bürobedarf zugeordnet.
- Der Bürostuhl wird im Konto für Betriebs- und Geschäftsausstattung gebucht.
- Milch und Kaffee werden auf dem Konto für Repräsentationskosten gebucht.
- Reinigungsmittel werden auf dem Konto für Sonstigen Betriebsbedarf gebucht
Der Saldo aller erfassten Beträge sollte nach Eingabe aller Kostenarten anschließend Null entsprechen.
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In diesen Fällen ist eine Splitbuchung ebenfalls sinnvoll
Eine Splitbuchung eignet sich für Buchungen auf dem Haben- und auf dem Sollkonto, dies betrifft Zahlungsein- und -ausgänge. Ein weiteres Beispiel für aufgeteilte Buchungen sind Rechnungen für Artikel, die unterschiedliche Umsatzsteuersätze aufweisen. Für einige Produkte gilt in Deutschland ein reduzierter Steuersatz von 7 Prozent. Kauft ein Unternehmen etwa Speisen bei einer Cateringfirma ein, werden hierfür nur 7 Prozent Umsatzsteuer fällig. Werden Werbeflyer gedruckt, sind es 19 Prozent Umsatzsteuer, für das Design der Flyer allerdings nur 7 Prozent Umsatzsteuer. Mit der Splitbuchung können die Beträge im Rechnungswesen ihrer jeweiligen Umsatzsteuerhöhe zugeordnet werden. Ein anderes Beispiel für den Einsatz von Splitbuchungen sind Einkäufe, bei denen betriebliche und privat genutzte Waren eingekauft und auf einer Rechnung zusammengefasst wurden.