HR-Management und Lohnbuchhaltung

Lohnabrechnung zum Jahreswechsel 2025-2026: Die wichtigsten Infos im Überblick

Zum Jahreswechsel 2025 – 2026 ändern sich erneut wichtige Rechengrößen, Entgeltgrenzen und Beitragssätze in der Lohnabrechnung. Welche Werte gelten, was Arbeitgeber jetzt prüfen müssen und worauf es in der Praxis ankommt, zeigt dieser kompakte Überblick für Deutschland.

Frau am Laptop

Aktuelle Rechengrößen, angepasste Entgeltgrenzen und die turnusmäßigen Meldepflichten. Die wichtigsten Informationen für Arbeitgeber und Lohnverantwortliche haben wir hier für Sie übersichtlich zusammengefasst.

Auch zum Jahreswechsel 2025 – 2026 ergeben sich im Bereich der Lohnabrechnung und des Arbeitsrechts wieder turnusmäßige Anpassungen, die Arbeitgeber und Lohnverantwortliche im Blick behalten sollten. Dazu zählen insbesondere neue Rechengrößen, Entgeltgrenzen sowie aktuelle Vorgaben für Melde- und Abrechnungsverfahren. In unseren Fachartikeln sowie im begleitenden E-Book finden Sie vertiefende Informationen zu den einzelnen Themen. In diesem Überblick zeigen wir Ihnen, welche Punkte Sie für die Lohnabrechnung 2026 besonders berücksichtigen sollten.

Inhaltsverzeichnis

Lohnwegweiser 2026

Zum Jahreswechsel müssen viele Aspekte der Lohnabrechnung sorgfältig überprüft werden. Unser Lohnwegweiser hilft Ihnen mit allen wichtigen gesetzlichen Änderungen inkl. Checklisten:

E-Book Lohnwegweiser 2026

Mit dem kostenfreien Lohnwegweiser fit für den Jahreswechsel und das neue Jahr!

  • Bürokratieentlastungsgesetz IV
  • Minijob und Mindestlohn 2026
  • Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen 2026
  • Neue Sachbezugswerte 2026
  • Entgelttransparenzgesetz 2026
  • Digitale SV-Meldungen
  • Checklisten und Zahlungstermine 2026

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EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Faire Löhne oder teure Strafen? Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie zwingt Unternehmen in Deutschland ab 2026 zum Handeln. Von Gehaltsangaben in Stellenanzeigen bis zur detaillierten Pay-Gap-Analyse – dieser Artikel erklärt praxisnah, welche neuen Pflichten auf Sie zukommen und wie Sie diese Schritt für Schritt meistern, um Compliance-Risiken zu vermeiden und sich als fairer Arbeitgeber zu positionieren.

Mehr dazu in diesem Artikel: EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Neue Pflichten für Unternehmen in Deutschland ab 2026 und im Lohnwegweiser 2026 ab Seite 29

Lohnsteuerbescheinigung 2026

Für die Lohnsteuerbescheinigung 2026 gelten erneut angepasste Formvorgaben und inhaltliche Präzisierungen. Dazu zählen u. a. neue Ausweisfelder, formale Klarstellungen sowie technische Vorgaben für die elektronische Übermittlung. Arbeitgeber sollten die Änderungen frühzeitig in ihren Abrechnungsprozessen berücksichtigen, um fehlerhafte Meldungen zu vermeiden.

Mehr dazu in diesem Artikel: Lohnsteuerbescheinigung 2025/2026: Alle Neuerungen im Überblick

ELStAM-Meldungen

Bereits Anfang 2024 mussten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Initialmeldung zum Register für Unternehmensbasisdaten abgeben. Da aktuell jedoch immer noch 25 Prozent der erwarteten Informationen fehlen, ist die Meldung im ersten Quartal 2025 erneut einzureichen. Dies betrifft auch alle diejenigen, die ihre Daten bereits übermittelt haben. Mehr zu den Hintergründen erfahren Sie im Artikel.

Auch 2026 bleibt das elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) zentrale Grundlage für den korrekten Lohnsteuerabzug. Änderungen ergeben sich vor allem aus technischen Anpassungen, neuen Sperr- und Korrekturhinweisen sowie erweiterten Prüfpflichten bei An- und Abmeldungen. Arbeitgeber sollten ihre Prozesse regelmäßig überprüfen, um fehlerhafte Abzüge zu vermeiden.

Mehr dazu finden Sie im Lohnwegweiser 2026 auf Seite 34

Pflegeversicherung: Kinderzahl regelmäßig prüfen

Auch 2026 bleibt die korrekt hinterlegte Kinderzahl in der Pflegeversicherung ein zentraler Prüfpunkt. Abweichungen zwischen ELStAM-Daten und Sozialversicherung führen schnell zu falschen Beitragssätzen und späteren Nachforderungen. Eine regelmäßige Kontrolle vermeidet Rückabwicklungen.

Mehr dazu in diesem Artikel: *erscheint in Kürze*

Mindestlohn- und Minijob-Grenze steigen erneut ab dem 01. Januar 2026

Zum 1. Januar 2026 erhöhen sich erneut der gesetzliche Mindestlohn sowie die Minijob-Grenzen. Konkret bedeutet das, dass der Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro angehoben wird. Die Minijob-Grenze steigt von 556 Euro auf 603 Euro. Beide Maßnahmen dienen der Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Für Auszubildende gilt weiterhin ein eigener Mindestlohn: Dieser erhöht sich im ersten Ausbildungsjahr auf 724 Euro monatlich ab dem 01.01.2026.

Mehr dazu in diesem Artikel: Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen ab dem 01. Januar 2026

Berufsbildungsgesetz – Wichtige Änderungen für die Ausbildung 2026

Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes werden Ausbildungsinhalte, Prüfungsverfahren und Rechte der Auszubildenden modernisiert. Gleichzeitig steigen zum 1. Januar 2026 die gesetzlichen Mindestausbildungsvergütungen nach § 17 BBiG für neu abgeschlossene Ausbildungsverträge. Ziel ist eine zukunftsfähige und finanziell abgesicherte duale Ausbildung.

Mindestausbildungsvergütung 2026:

  • 1. Ausbildungsjahr: 724 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: ca. 854 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: ca. 977 Euro
  • 4. Ausbildungsjahr: ca. 1.014 Euro

Die gesetzlichen Staffelungen (+18 %, +35 %, +40 %) bleiben bestehen. Tarifverträge mit höheren Vergütungen sind weiterhin zulässig.

Mehr dazu in diesem Artikel: *erscheint in Kürze*

Checkliste Lohnabrechnung Jahreswechsel 2025-2026

  • Kostenfreie Checkliste für alle wichtigen Aufgaben
  • Strukturierter Ablauf zum Jahreswechsel
  • Alle wichtigen Termine 2025 im Blick

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Aktuelle Rechengrößen und Entgeltgrenzen 2026 und ihre Auswirkungen auf die Lohnabrechnung

Auch im Jahr 2026 gelten die Rechengrößen in der Sozialversicherung weiterhin bundeseinheitlich. Auf Grundlage der gesetzlichen Fortschreibung werden die Beitragsbemessungsgrenzen, die Jahresarbeitsentgeltgrenzen sowie die Bezugsgröße turnusgemäß an die Einkommensentwicklung angepasst. Diese Werte sind für die korrekte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge sowie für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen maßgeblich. Für die Lohnabrechnung ab Januar 2026 gelten folgende Rechengrößen:

Beitragsbemessungsgrenze
Kranken- und Pflegeversicherung69.750 € (jährlich), 5.812,50 € (monatlich)
Arbeitslosen- und Rentenversicherung101.400 € (jährlich), 8.450 € (monatlich)
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze77.400 €
Besondere69.750 €
Monatliche Bezugsgröße KV/PV/RV/ALV
Bezugsgröße3.955 €

Mehr dazu in diesem Artikel: Beitragsbemessungsgrenze 2026: Neue Sozialversicherungswerte und höhere Lohnnebenkosten, das müssen Unternehmen jetzt wissen

Praxistipp: Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV wurden die Aufbewahrungsfristen für viele lohnrelevante Unterlagen von zehn auf acht Jahre verkürzt. Unternehmen können dadurch ihre Archivierungs- und Speicherkosten spürbar senken. Die Archivierungsstrategie sollte 2026 entsprechend überprüft werden.

Erweiterungen im A1-Verfahren

Bereits seit 2025 werden A1-Bescheinigungen für Entsendungen sowie für Grenzgänger grundsätzlich ausschließlich elektronisch beantragt. Das frühere papiergebundene Antragsverfahren bei den Krankenkassen ist vollständig entfallen. Auch für Grenzgänger besteht damit ein durchgängig digitales Verfahren, um den anwendbaren Sozialversicherungsstatus im Wohn- oder Tätigkeitsstaat nachzuweisen.

Ab dem Jahr 2026 wird die digitale Antragspflicht zudem auf Entsendungen in sogenannte Abkommensstaaten außerhalb der EU/EWR weiter ausgeweitet. Anträge auf entsprechende Entsendebescheinigungen müssen dann ebenfalls ausschließlich elektronisch über die vorgesehenen Meldewege gestellt werden. Arbeitgeber sollten ihre internen Prozesse und die Lohnsoftware rechtzeitig darauf ausrichten.

Praxistipp: Die fortschreitende Digitalisierung der Prüfverfahren führt dazu, dass Unstimmigkeiten in der Lohnabrechnung schneller erkannt werden als früher. Arbeitgeber sollten daher 2026 besonderes Augenmerk auf konsistente Stammdaten, saubere Abrechnungen und revisionssichere Dokumentation legen

Elektrofahrzeuge (Investitionssofortprogramm)

Für rein elektrische Dienstwagen gilt seit dem 1. Juli 2025 eine erhöhte Bruttolistenpreisgrenze von 100.000 Euro für die begünstigte Besteuerung des geldwerten Vorteils mit 0,25 Prozent nach der 1-Prozent-Regelung. Zuvor lag die Grenze bei 70.000 Euro. Für Lohnabrechnung und Bewertung des geldwerten Vorteils ergeben sich dadurch neue Prüfpflichten.

Mehr dazu in diesem Artikel: Investitionssofortprogramm 2025 – Investieren, Steuern sparen und Zukunft sichern in Deutschland

Homeoffice & mobiles Arbeiten 2026

Auch 2026 bleibt das Arbeiten von zu Hause steuerlich relevant. Arbeitnehmer können weiterhin die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro pro Jahr) als Werbungskosten geltend machen. Alternativ können bei Vorliegen eines anerkannten häuslichen Arbeitszimmers die tatsächlichen Raumkosten angesetzt werden.

Mehr dazu finden Sie im Lohnwegweiser 2026 ab Seite 22.

Elektronische Arbeitszeiterfassung

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch und elektronisch zu erfassen. Grundlage sind die Vorgaben des EuGH und des BAG sowie die geplante gesetzliche Konkretisierung im Arbeitszeitgesetz. Unternehmen müssen geeignete Systeme einsetzen, um Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit vollständig zu dokumentieren.

Mehr dazu in diesem Artikel: *erscheint in Kürze* und
Arbeitszeiterfassung ist Pflicht – konkrete Inhalte lassen auf sich warten

Aktivrente – freiwillig weiterarbeiten im Rentenalter

Die Aktivrente erlaubt es Beschäftigten, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, weiterhin zu arbeiten und bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuzuverdienen. Der Entwurf sieht vor, dass die Steuerbefreiung nur für die nicht selbständige Beschäftigung gilt und sozialversicherungspflichtige Angestellte davon profitieren. Die Regelung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Damit soll längeres Arbeiten attraktiver werden und Fachkräfte im Unternehmen bleiben.

Mehr dazu in diesem Artikel: Die Aktivrente ab 2026: Was Unternehmen und Lohnbuchhalter jetzt wissen müssen

Kurzarbeitergeld – Bezugsdauer bis Ende 2026 verlängert

Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird erneut verlängert: Beschäftigte können künftig bis zu 24 Monate statt bisher 12 Monaten Kurzarbeitergeld beziehen. Damit will der Gesetzgeber Betrieben und Arbeitnehmern in wirtschaftlich angespannten Zeiten mehr Planungssicherheit bieten. Die Höhe der Leistung bleibt unverändert.

Lohnabrechnung: Checkliste

Zum Jahreswechsel müssen viele Aspekte der Lohnabrechnung sorgfältig überprüft werden. Eine Checkliste ist ein nützliches Werkzeug, um sicherzustellen, dass kein Detail übersehen wird:

Checkliste Lohnabrechnung Jahreswechsel 2025-2026

  • Kostenfreie Checkliste für alle wichtigen Aufgaben
  • Strukturierter Ablauf zum Jahreswechsel
  • Alle wichtigen Termine 2025 im Blick

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