Recht, Steuern und Finanzen

Steuererklärung 2020: Verlängerung der Abgabefrist, Verspätungszuschläge und andere Tipps

Die Abgabefristen zur Steuererklärung haben sich für das Veranlagungsjahr 2020 verlängert! Das ist aber noch nicht alles. Wir haben für Sie alles Wissenswerte zu Verspätungszuschlägen und andere Tipps zusammengefasst.

Die Abgabefristen zur Steuererklärung haben sich für das Veranlagungsjahr 2020 verlängert! Make-or-Buy? Sind Sie eine Macherin oder ein Macher oder lassen Sie andere arbeiten? Je nachdem unterscheiden sich bei Ihnen die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung.

Für diejenigen, die Ihre Steuererklärung selbst erstellen wäre der Abgabetermin für die Steuererklärung 2020 eigentlich der 31.07.2021. Eigentlich? Ja, denn Corona macht den Unterschied. Die Abgabefrist wurde aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation auf den 31.10.2021 verschoben.

Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine haben eine längere Abgabefrist, die zum 31.12.2021 enden würde. Diese Frist ist nun auf den 31.05.2022 verlängert worden.

Darf’s noch etwas mehr sein?

Bleiben wir mal bei Ihnen. Diejenigen, die Ihre Steuererklärung selbst in die Hand nehmen und vollständig anfertigen. Die Macherinnen und Macher unter Ihnen.

Immerhin 3 Monate ist schon einmal ein netter Zeitpuffer, insbesondere für alle, die immer etwas knapp mit der Zeit stehen und vielleicht auch etwas auf Kriegsfuß mit dem Finanzamt. Glücklicherweise ist der 31.10.2021 ein Sonntag. Denn bei Sonn- und Feiertagen ist die Finanzverwaltung gnädig – wer will denn auch schon am Feiertag arbeiten. Damit gewinnen Sie sogar noch einen Tag mehr Zeit. Die tatsächliche Frist endet somit am 01.11.2021.

Was ist mit Verspätungszuschlägen und Einkommensteuervorauszahlung?

Gute Nachrichten! Auch für Verspätungszuschläge und Einkommensteuervorauszahlung verlängert sich die Frist auf 3 Monate. So auch für die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen.

Was passiert eigentlich bei einer verspäteten Abgabe?

Eine verspätete Abgabe hat leider Folgen. Das Finanzamt setzt für alle „Prokrastinierer“ und „Spätabgeber“ einen Verspätungszuschlag von 0,25% für jeden angefangen Monat der Verspätung fest. Mindestens sind es aber 25 Euro pro Monat.

Kann ich denn Verspätungszuschläge vermeiden?

Klar! Geben Sie rechtzeitig ab! Klingt einfach, aber manchmal ist es das nicht wirklich. Es gibt viele valide Gründe warum eine rechtzeitige Abgabe nicht möglich ist. Vielleicht warten Sie selbst auf einen fehlenden Beleg. Sollten Sie eine Verspätung absehen können, empfiehlt sich immer vorab ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter beim Finanzamt.

Der offizielle Weg §109 AO

Der offizielle Weg wäre zum einen, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. In dem Antrag nennen Sie ihre Gründe und geben das Datum an, wann Sie die Erklärung nachreichen können. Wichtig! Halten Sie dieses Datum ein.

Trick 17

Geben Sie eine Erklärung ab, auch wenn Ihnen die Unterlagen fehlen. Legen Sie ein Anschreiben dazu, in dem Sie erklären, wann Sie die restlichen Unterlagen nachreichen. Wichtig! Halten Sie auch unbedingt das von Ihnen angekündigte Datum ein.

Quellen: BMF Schreiben (20.07.2021), BMF Schreiben (21.12.2020)

Gesetzesgrundlagen: Abgabenordnung (AO) § 149 Abgabe der Steuererklärungen, Abgabenordnung (AO) § 109 Verlängerung von Fristen

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