EU Mehrwertsteuerrichtlinie ViDA: Die digitale Zukunft der Umsatzsteuer in der EU
ViDA (VAT in the Digital Age), initiiert von der EU-Kommission, revolutioniert die Mehrwertsteuer-Transparenz und -Sicherheit, insbesondere bei Online-Transaktionen innerhalb der EU.
Was ist ViDA?
Mit ViDA (Kurzform für VAT in the Digital Age) hat die EU-Kommission eine Initiative gegründet, um das bestehende europäische Mehrwertsteuersystem (2006/112/EU) zu modernisieren. Hierbei geht es insbesondere darum, dass meldepflichtige Daten, wie z. B. Online-Transaktionen mit Kunden in der EU schneller und transparenter übertragen werden.
Darüber hinaus soll zudem das Mehrwertsteuersystem mit ViDA (VAT in the Digital Age) vor Betrug geschützt werden. Aktuell entgehen den einzelnen EU-Ländern jährliche Milliarden Beträge. Siehe VAT Gap.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) strebt für die nationalen und die grenzüberschreitenden B2B-Umsätze ein einheitliches elektronisches System zur transaktionsbezogenen Meldung an. Hierzu wurde ein Durchführungsbeschluss am 25.07.2023 erteilt.
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Wen betrifft ViDA?
Über kurz oder lang wird es alle Unternehmen betreffen, die Kunden im In- und EU Ausland beliefern. Hierzu zählen Online-Marktplätze oder digitale Plattformen, die zwischen Käufern und Verkäufern vermitteln; ganz gleich, ob sie selbst in der EU tätig sind oder nicht. In Deutschland wird mit Übergangsphase ab 01.01.2025 die eRechnung im B2B Bereich verpflichtend.
Die Kernprozesse von ViDA beeinflussen zukünftig sehr stark den Umgang mit der Umsatzsteuer und setzen sich zusammen aus:
- Rechnungsstellung
Die elektronische Rechnungsstellung wird in allen EU Ländern vorangetrieben und für die meisten Unternehmen bis 2028 zur Pflicht. Während der Übergangsfrist sind papierbasierte oder reine PDF Rechnungen noch möglich. Unternehmen, die heute noch papierbasiert arbeiten (erstellen und empfangen) sollten ihre Prozesse schnellstmöglich umstellen, damit sie für die künftigen Vorschriften gut vorbereitet sind. - Berichterstattung
Es wird eine digitale Meldepflicht, das „Digital Reporting Requirements“ (DRRs) eingeführt. Wer im innergemeinschaftlichen B2B Waren- und Dienstleistungsverkehr tätig ist, muss ab 2028 jede Transaktion innerhalb von wenigen Werktagen nach Rechnungsstellung digital melden. - Rechnungsprüfung
Mit ViDA sollen via Echtzeit die Transaktionsdaten an die Steuerbehörden übermittelt werden, damit diese schneller gegen Steuerbetrug vorgehen können. - Umsatzsteuerregistrierung
Ziel ist ein einheitliches System für die Umsatzsteuerregistrierung in der EU. Für Unternehmen, die grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU tätigen, werden alle Umsatzsteuervorschriften über ein Portal und in einer Sprache ermöglicht. Der sogenannte Import One-Stop-Shop (kurz: IOSS) soll die Einhaltung dieser Vorschriften vereinfachen und vereinheitlichen. (ich glaube hierzu gibt es auch einen Beitrag bitte verlinken)
ECOFIN berät ursprünglichen Richtlinienentwurf
Am 14.05.2024 tagte der ECOFIN-Rat und erörterte den Gesetzgebungsvorschlag. Leider konnte aufgrund des Vetos von Estland keine finale Regelung beschlossen werden. Auch ein zweiter Anlauf am 21.06.2024 erhielt keine politische Mehrheit. Der Richtlinienvorschlag liegt nun bei der ungarischen Ratspräsidentschaft und wartet auf die Verabschiedung. In ihm werden die ursprünglich vorgesehenen, kurzen Umsetzungsfristen und das Inkrafttreten verschoben.
1. Juli 2027: Änderungen Plattformwirtschaften und EU-Mehrwertsteuerregistrierung
1. Juli 2030: Einführung digitale Meldepflichten und verpflichtende elektronische Rechnungsstellung
Nach Inkrafttreten der Richtlinie können die EU-Mitgliedstaaten die im Inland ansässigen Unternehmen verpflichten, für inländische Leistungen E-Rechnungen auszustellen. Eine vorherige Genehmigung durch den EU-Rat sowie die Zustimmung des Rechnungsempfängers ist dann zukünftig nicht mehr erforderlich.
Vorteile für Unternehmen
Mit der Modernisierung des Mehrwertsteuersystems nimmt die Digitalisierung in allen europäischen Ländern an Fahrt auf. Für deutsche Unternehmen bedeutet ViDA eine Vereinfachung in der elektronischen Rechnungsstellung und zeitgleich eine Abkopplung der papierbasierten Rechnungslegung und Archivierung.
Neben einer geringeren Fehleranfälligkeit werden Prozesse vereinheitlicht und geringere manuelle Aufwände führen zu Kosteneinsparungen und damit mehr Effizienz.
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