Erlös entsteht durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, kann aber auch aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff auch als Synonym für Umsatz verwendet und meint damit Erträge, die aus einer bestimmten Geschäftstätigkeit heraus erwachsen. In der Buchhaltung hat der Erlös eine besondere Bedeutung, weil dort unterschiedliche Arten von Erlösen auf Ertragskonten gebucht werden und später in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) einfließen. Eine genaue Definition von Erlös kennt das Handelsgesetzbuch. Dort dient der Begriff nicht als Synonym, sondern als Abgrenzung zum Umsatz. Im Bilanzrecht ist diese Unterscheidung von Bedeutung. Denn vor Wirtschaftsprüfern und Investoren macht es einen großen Unterschied, ob Umsätze aus der typischen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens entstehen oder ob andere Erlösquellen erheblich zum Gesamtergebnis beigetragen haben.
Erlös und Umsatz im Handelsgesetzbuch
Jede Branche erzielt auf unterschiedliche Arten Umsatzerlöse. Der Begriff der „gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ trägt der Tatsache Rechnung, dass es zum Beispiel für ein Transportunternehmen typisch bzw. üblich ist, Waren auszuliefern oder Personen zu befördern. Untypisch wäre es, wenn es gleichzeitig als Vermieter von Nutzfahrzeugen im Markt auftritt. Würden die Erlöse, die das Unternehmen zusätzlich durch die Vermietung des Fuhrparks erzielt, ohne klare Trennung von der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in eine Bilanz einfließen, würde ein verzerrtes Bild entstehen. Daher schreibt das Handelsgesetzbuch seit 2016 vor, dass solche ungewöhnlichen Erlöse nicht zu den Umsätzen zählen, sondern als „sonstige betriebliche Erträge“ zu bilanzieren sind.
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Erlös als Abgrenzung zu Gewinn
Wenn von Erlös im Sinne von Umsatz die Rede ist, sind die im Markt erzielten Erträge gemeint, die einem Unternehmen durch seine Geschäftstätigkeit zufließen. Nicht in Betracht gezogen werden die Umsatzsteuern und alle anderen betrieblichen Kosten, zudem jene Kosten, die entstanden sind, um den Erlös zu realisieren. Gewinn ist in der klassischen GuV das, was nach Abzug aller Kosten von einem Netto-Erlös übrig bleibt. Im Groß- und Einzelhandel ist der Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn besonders groß. Die Ware, die verkauft wird, wurde zuvor eingekauft. Der Umsatz entsteht durch den Verkauf der Ware, der eigentliche Erlös hingegen besteht in der Differenz zwischen den erzielten Verkaufspreisen und dem Einkaufspreis der Ware.
Umsatzerlöse in der Buchhaltung
In eine Abschlussbilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung fließen nur bereinigte Umsatzerlöse ein. Gewährt ein Unternehmen Rabatte oder Skonti, so werden diese schon beim Buchungsvorgang selbst berücksichtigt. Diese und andere mögliche Erlösschmälerungen werden beim Buchungsvorgang selbst erfasst, wenn sie bereits bei der Rechnungsstellung berücksichtigt werden. Oder sie werden am Jahresende, wenn Rückvergütungen an Kunden gezahlt werden, in einem dafür angelegten Aufwandskonto erfasst, um auf diese Weise die erzielten Umsatzerlöse zu korrigieren.