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Zuschläge (Lohnabrechnung)

Beschreibung im Lexikon

Zuschläge (Lohnabrechnung)

Ein Zuschlag bzw. eine Lohnzulage wird einem Arbeitnehmer gezahlt, wenn dieser Mehrarbeit leistet oder durch seine Tätigkeit eine bestimmte Gefahr auf sich nimmt. Zuschläge sind Teil des Arbeitslohns und damit steuerpflichtig.

Freiwillige, tarifvertragliche und betriebliche Zuschläge

Ein Zuschlag kann vom Arbeitgeber freiwillig gezahlt werden oder in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag vorgeschrieben sein. Mögliche Zuschläge können beispielsweise gezahlt werden für Überstunden (Mehrarbeitszuschlag) oder in schwierigen Arbeitssituationen (Gefahren- und Schmutzzulagen oder Erschwerniszulage).

Tipp:

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Sonderfall SFN-Zuschlag

In einigen Branchen sind zudem Zulagen für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder bei Nacht (SFN-Zuschlag) üblich. Der SFN-Zuschlag stellt eine steuerliche Ausnahmeregelung dar, da er in der Regel bis zu einem Höchstsatz des Grundlohns von 50 Euro pro Stunde steuerfrei ist. Liegt das Arbeitsentgelt über 25 Euro pro Stunde wird der SFN-Zuschlag allerdings für die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags berücksichtigt.

Zuschläge können auch als Bestandteil des Urlaubsentgeltes oder des Mutterschutzlohnes gezahlt werden. Das heißt der Arbeitnehmer erhält während seinem Urlaub einen durchschnittlichen Wert gezahlter Zuschläge aus den vergangenen drei Monaten als Teil seines Einkommens. Auch dann sind die gezahlten Zuschläge steuer- und sozialversicherungspflichtig, in diesem Fall auch die SFN-Zuschläge, da diese nicht für real geleistete Arbeit gezahlt werden.

Beispiel

Maja erhält ein monatliches Gehalt von 6.000 Euro. Die Überstunden, die sie monatlich leistet sind hierin bereits abgegolten. Jedoch erhält sie Zuschläge, da sie oft auch an Sonn- und Feiertagen arbeitet. Für diese Arbeit erhält Maja einen Zuschlag von 50%. Majas rechnerischer Stundenlohn liegt mit 172h pro Monat bei etwa 35 Euro. Somit beträgt die Zulage etwa 17,50 Euro. Da der Grundlohn unter 50 Euro liegt, ist der Zuschlag für Maja steuerfrei. Allerdings muss sie anteilig auch für den Zuschlag den Sozialversicherungsbeitrag zahlen, denn der Grundlohn liegt über Höchstgrenze von 25 Euro.

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