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Exportfinanzierung: Bund unterstützt KMU mit Exportkreditgarantien – noch bis Ende Juni 2026

Der Bund unterstützt KMU bei der Exportfinanzierung durch sogenannte Small Ticket-Finanzierungen. Die Anfang Juli 2023 eingeführte Forfaitierungsgarantie deckt Ausfuhrgeschäfte mit einem Volumen von weniger als 10 Millionen Euro ab. Erfahren Sie im Beitrag mehr zu Anforderungen und Vorteilen.

Mit staatlichen Exportkreditgarantien – den sogenannten Hermesdeckungen – unterstützt der Bund deutsche Unternehmen bei ihren Auslandsgeschäften. Sie sorgen für eine einfachere Exportfinanzierung und reduzieren das Risiko von Zahlungsausfällen. Bisher bestand bei diesen Exportkreditgarantien jedoch eine Lücke bei Geschäften mit einem Auftragswert von weniger als 10 Millionen Euro.

Mit dem neuen Instrument der Forfaitierungsgarantie für die Small Ticket-Finanzierung wurde diese Lücke nun aber geschlossen, wovon vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren.

Exportfinanzierung: Welche Exportkreditgarantien des Bundes gibt es für das Auslandsgeschäft?

Grundsätzlich können Exportkreditgarantien des Bundes gewährt werden, wenn in Deutschland ansässige Unternehmen Produkte an Besteller im Ausland liefern. Dabei nimmt der ausländische Kunde nach erfolgreicher Prüfung seiner Kreditwürdigkeit zur Exportfinanzierung seines Kaufs einen Exportkredit bei einer deutschen Bank auf. Gleichzeitig bürgt der Bund der Bank für diesen Kredit. Dadurch erhält diese bei einer Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Bestellers einen Großteil ihres Forderungsausfalls durch den Bund ersetzt.

Die Hermesdeckungen haben sich als Instrument der Außenwirtschaftsförderung seit langem bewährt. Allein in 2022 wurden Exportkreditgarantien in Höhe von 15 Milliarden Euro gewährt. Durch den unverhältnismäßig hohen Prüfaufwand lohnte sich diese Form der Exportfinanzierung für die beteiligten Banken jedoch nicht bei Auslandsgeschäften mit einem Volumen unterhalb von 10 Millionen Euro. Zum 1. Juli 2023 wurde daher für Small Ticket-Finanzierungen die Forfaitierungsgarantie eingeführt. Diese bietet den Banken eine vereinfachte Form der Exportfinanzierung. Zugute kommt das neue Finanzierungsinstrument insbesondere KMU, da deren Auftragswerte sich vor allem in diesem Bereich bewegen. Das Angebot – im Rahmen eines Pilotprojektes – ist allerdings bis zum 30. Juni 2026 befristet und wir danach vom Bund evaluiert.

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Wie funktioniert die Small Ticket-Finanzierung?

Der Prozess der Small Ticket-Finanzierung erfolgt in 3 Schritten:

  1. Im ersten Schritt gewährt das deutsche Unternehmen seinem ausländischen Besteller einen sogenannten Lieferantenkredit. Dabei liegt das Zahlungsziel nach dem vereinbarten Liefertermin.
  2. Danach folgt die Forfaitierung. Das heißt, die Bank kauft dem Exporteur diese Forderung ab und verschafft ihm dadurch neue Liquidität.
  3. Schließlich garantiert gegenüber der Bank der Bund für diese Forderung. Sollte der ausländische Kunde zahlungsunfähig werden, ersetzt der Bund der Bank den Forderungsausfall zu 80 Prozent.

Länderbeschränkungen müssen exportorientierte Unternehmen bei Nutzung der Forfaitierungsgarantie nicht beachten. Eine Ausnahme bilden lediglich Exporte mit einem Zahlungsziel bis zwei Jahre, die in EU-Mitgliedstaaten oder die OECD-Kernländer gehen. Dazu zählen:

  • die USA,
  • Kanada,
  • Neuseeland,
  • Japan,
  • das Vereinigte Königreich,
  • Island,
  • die Schweiz und
  • Norwegen.

Als Zugangsvoraussetzung zu dem neuen Instrument der Exportfinanzierung gilt, dass das Unternehmen über Exporterfahrung im Zielland verfügen muss.

Exportfinanzierung: Kann die Forfaitierungsgarantie die Lieferantenkreditdeckung ergänzen?

Voraussetzung für einen Antrag auf Forfaitierungsgarantie ist, dass dem Exporteur eine Lieferantenkreditdeckung gewährt wurde. Diese ermöglicht es deutschen Unternehmen, Forderungen aus einem Ausfuhrgeschäft abzusichern. Dabei kann es sich sowohl um eine Warenlieferung als auch eine Dienstleistung handeln. Geeignet ist diese Absicherung für Geschäfte mit kurz- oder langfristigem Zahlungsziel. Die Lieferantenkreditfinanzierung schützt das Ausfuhrunternehmen zum Beispiel vor:

  • einem Zahlungsausfall durch Insolvenz des Bestellers,
  • Nichtzahlung der Forderung innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Fälligkeit oder
  • staatliche Maßnahmen und Kriegsereignissen.

Mit der Forfaitierungsgarantie erhält die Bank darüber hinaus weitere Entschädigungsansprüche. Diese schließen Veritätsrisiken ein. Dabei handelt es sich um solche Risiken, nach denen eine Forderung gegenüber dem Besteller nach deren Verkauf nicht mehr besteht. Ein Grund dafür könnten Obliegenheitsverletzungen des Exporteurs sein. Im Schadensfall erhält die Bank ihren Ausfall schließlich vom Bund ersetzt. Als Nachweis muss sie dazu nach Fristablauf den Exportvertrag, einen Anzahlungsnachweis und die Handelsrechnung einreichen. Innerhalb von zwei Monaten erfolgt dann die Abrechnung; innerhalb eines weiteren Monats die Auszahlung der Entschädigung.

Was sind die Vorteile der Exportfinanzierung in Form der Small Ticket-Finanzierung für KMU?

Mit dem neuen Instrument der Small Ticket-Finanzierung als Exportfinanzierung verschafft der Bund exportorientierten KMU deutliche Liquiditätsspielräume. Statt den Wert der noch ausstehenden Forderung aus einem gewährten Lieferantenkredit in seiner Bilanz ausweisen zu müssen, kann ein Unternehmen diese durch Inanspruchnahme der Forfaitierung ausbuchen. Dadurch entlastet es die eigene Bilanz und seine Kreditlinie.

Durch die Verbesserung der eigenen Liquidität ist es exportorientierten Unternehmen außerdem oft möglich, ausländischen Kunden bessere Zahlungsbedingungen anzubieten. So wird durch die Exportkreditgarantien in vielen Fällen ein Auslandsgeschäft erst umsetzbar. Auf diese Weise wird ihre Position im internationalen Wettbewerb gestärkt und neue Märkte lassen sich leichter erschließen.

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