Die Ausschüttung ist die Bezeichnung für Zahlungen von Unternehmen an ihre Anteilseigner. Der Terminus für die Ausschüttung unterscheidet sich je nach Gesellschaftsform. Zum Beispiel zahlen eingetragene Aktiengesellschaften einen Teil des Gewinns in Form der Dividende an ihre Aktionäre. Auch wenn Unternehmen finanzielle Mittel wie einen Bonus, Gratisaktien, Bezugsrechte oder Liquiditätserlöse ausgeben, handelt es sich um eine Ausschüttung. Das Ergebnis ist die Verteilung eines gewissen Prozentsatzes des erzielten Gewinns. OHG-Gesellschafter und Privatunternehmer tägigen hingegen Entnahmen, und GmbH-Gesellschafter erhalten eine Gewinnausschüttung. Zur Veranschaulichung: Was für den Kreditgeber die Zinsen sind, sind für Eigenkapitalgeber die Gewinnausschüttungen. Die Auszahlung von Gewinnanteilen wird zwischen Kapital- und Personengesellschaften unterschieden.
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Die Höhe der Ausschüttung bestimmen
In Deutschland findet die Ausschüttung in der Regel einmal pro Jahr statt. Grundsätzlich orientiert sich die Höhe zum einen an der Profitabilität und zum anderen am Kapitalbedarf des Unternehmens. Ein Unternehmen kann die Ausschüttung trotz hoher Gewinne gering halten oder gar keine Dividende zahlen und das verdiente Geld stattdessen in Forschung und Wachstum investieren. Für Aktiengesellschaften und GmbHs gelten gesetzliche Regelungen. Die Unternehmen müssen erst Gewinnrücklagen bilden und können anschließend einen Teil des Gewinns ausschütten.
Tipp: Möchten Unternehmer ihre Angestellten am Gewinn beteiligen, bietet sich eine Gehaltserhöhung an. Es gibt aber Alternativen, ohne in die Personalkostenfalle zu geraten.
So wirken Ausschüttungen auf Bilanz und GuV
Die Ausschüttung verringert das Eigenkapital eines Unternehmens. Dennoch handelt es sich dabei nicht um Kosten, da sie nicht betriebsrelevant ist. Ausschüttungen verringern nicht den Gewinn des Unternehmens. Zur Berechnung des Gewinns als Jahresüberschuss eignet sich die Formel:
Jahresüberschuss = Eigenkapital zum Jahresende – Eigenkapital zum Jahresbeginn + Ausschüttungen – Einzahlungen von Anteilseignern
Durch die Verringerung der Eigenkapitalquote verschlechtern Ausschüttungen die Unternehmensstabilität.
Unterschiedliche Besteuerung für Kapital- und Personengesellschaften
Welche steuerlichen Regelungen gelten, hängt von der Unternehmensform ab:
- Bei Personengesellschaften sind die Entnahmen steuerfrei.
- Auf Ausschüttungen von Aktiengesellschaften und GmbHs muss der Empfänger die Abschlagssteuer plus den Solidaritätszuschlag zahlen.
Gewinn- und Verlustbeteiligung bei Personengesellschaften
Die Gewinn- und Verlustbeteiligung ist bei dieser Unternehmensform meist im Gesellschaftsvertrag geregelt. Falls es keine Vereinbarung gibt, gilt das Gesetz. In einer offenen Handelsgesellschaft steht jedem Gesellschafter ein Vorzugsgewinnanteil seines Kapitalanteils in Höhe von vier Prozent zu (§ 121 I HGB). Nach § 121 III HGB ist der Restgewinn gleichmäßig zu verteilen. Bei einer Kommanditgesellschaft gilt für den Vorzugsgewinnanteil die gleiche Regelung. Der Restgewinn wird jedoch nicht gleichmäßig, sondern anteilig verteilt.
Was ist die Ausschüttungssperre?
Der Jahresüberschuss einer Kapitalgesellschaft steht im Grundsatz zur Ausschüttung zur Verfügung. Die Ausschüttungsbemessungsfunktion gehört zu den Aufgaben beim Jahresabschluss. In Ausnahmefällen gilt dieser Grundsatz allerdings nicht, und der Gesetzgeber relativiert diesen mit Ausschüttungssperren. Die Vorschrift nach § 268 Abs. 8 HGB zeigt auf, wie hoch die im Jahresergebnis enthaltenen Erträge sind, die nicht ausgeschüttet werden können. Die Regelung gilt, wenn im Unternehmen nicht mindestens in derselben Höhe jederzeit auflösbare Rückstellungen vorhanden sind, abzüglich eines Verlustvortrags und zuzüglich eines Gewinnvortrags. Durch diese Regelung können nicht mehr Mittel ausgegeben werden, als bilanziell vorhanden sind. Die Ausschüttungssperre dient dem Gläubigerschutz.