Eine Bilanz, die ein Unternehmen bei der Aufnahme des Handelsgewerbes aufstellt, wird als Eröffnungsbilanz bezeichnet. Bei bereits bestehenden Unternehmen ist dies die Bilanz, die zu Beginn eines Wirtschaftsjahres erstellt wird und als Basis für die folgenden Buchungen der Rechnungsperiode dient. Die Eröffnungsbilanz ist identisch mit der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahrs, das heißt, ihre Werte müssen den Werten der Schlussbilanz entsprechen. Dieser Zusammenhang wird auch als Bilanzkontinuität bezeichnet. Als Basis dafür dient das Inventar eines Unternehmens.
Die Struktur der Eröffnungsbilanz
In dieser Bilanz werden Vermögen und Kapital des Unternehmens zu Beginn der Geschäftstätigkeit bzw. zu Beginn der Wirtschaftsperiode dargestellt. Die Vorgaben für die Erstellung regelt dabei das Handelsgesetzbuch. Die Bilanz teilt sich in die Aktiv- und die Passivseite. Die Aktiva zeigen das Anlage- und Umlaufvermögen eines Unternehmens. Hier ist also die Mittelverwendung zu erkennen. Die Passiva-Posten hingegen dokumentieren die Mittelherkunft. Neben dem Eigenkapital sind der Passivseite auch Fremdkapital oder Rückstellungen zu entnehmen. Die Struktur der Eröffnungsbilanz ist im Handelsgesetzbuch § 266 festgelegt.
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Eröffnung der Bestandskonten
Bei der Eröffnungsbilanz handelt es sich um eine reine Aufstellung des Vermögens und des Kapitals, Buchungen dürfen in der Bilanz nicht erfolgen. Die Buchung der Bestände erfolgt über das Eröffnungsbilanzkonto, das verwendet wird, um die erforderlichen Bestandskonten zu eröffnen. Grundsätzlich könnten die Bestände auch direkt auf die jeweiligen Konten gebucht werden, in diesen Fällen würden aber die Grundsätze der doppelten Buchführung nicht beachtet. Alle Kaufleute und gewerbliche Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 600.000 Euro oder einem Jahresgewinn von mehr als 60.000 Euro sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Um diesen Grundsätzen gerecht zu werden, verwenden Unternehmen das Eröffnungsbilanzkonto als eine Art Hilfskonto. Passiva-Positionen sind unter Haben zu buchen, Aktiva-Positionen müssen als Soll gebucht werden. Die entsprechenden Buchungssätze lauten also: „Aktivkonto an Eröffnungsbilanzkonto“ sowie „Eröffnungsbilanzkonto an Passivkonto“.
Die Eröffnungsbilanz und das Eröffnungsbilanzkonto enthalten identische Positionen, wobei diese spiegelverkehrt abgebildet sind.
Entsprechende Buchhaltungssoftware erleichtert die Erstellung einer solchen Bilanz, hier werden die erforderlichen Buchungen zu Beginn des Geschäftsjahres automatisch vorgenommen.
Wann muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden?
Diese Art von Bilanz ist nicht nur zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres oder einer Unternehmensneugründung zu erstellen. Wird das Unternehmen umgewandelt oder wechseln Besitzer oder Gesellschafter, ist sie ebenfalls zu erstellen. Bei einer Änderung der Rechtsform eines Unternehmens ist die Erstellung der Bilanz ebenso erforderlich wie bei Währungsumstellungen. Nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs sind Eröffnungsbilanzen für die Dauer von zehn Jahren aufzubewahren.