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Gleitzone

Beschreibung im Lexikon

Gleitzone

Inhalt

Was ist die Gleitzone?

Die Gleitzone ist eine Sonderregelung, die im Jahr 2003 für die Förderung des Niedriglohnsektors eingeführt wurde. Bei Entgelten zwischen 538,01 und 2.000 Euro je Monat zahlt der Arbeitnehmer reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung.

Am 1. Juli 2019 hat die Gleitzone eine neue Bezeichnung erhalten und wird seitdem Übergangsbereich genannt. An der Definition hat sich jedoch nichts geändert, denn es handelt sich nach wie vor um den Entgeltbereich zwischen geringfügiger und voll sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Manche sagen zur Gleitzone auch Midijob.

Die Gleitzone bzw. der Übergangsbereich dient dazu, den Übergang vom Minijob zu einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erleichtern. Arbeitnehmern wird so ein Anreiz geboten, schrittweise mehr zu verdienen, ohne sofort mit hohen Sozialabgaben und Steuern belastet zu werden.

Wie funktioniert die Gleitzone/der Übergangsbereich?

Die Lohnabrechnung funktioniert in der Gleitzone folgendermaßen:

  • Der Arbeitnehmer zahlt auf sein Einkommen einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Dieser Anteil beträgt an der unteren Entgeltgrenze 0 Euro und steigt bis zur Obergrenze progressiv an. Mit steigendem Gehalt wird also auch der Beitragsanteil schrittweise höher.
  • Der Arbeitgeber entrichtet seine normalen Beitragsanteile, die bei einer herkömmlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu zahlen wären.
  • Die Gleitzone beeinflusst die Pflicht zur Zahlung der Lohnsteuer. Diese wird wie üblich anhand der Lohnsteuertabellen ermittelt.

Die dynamische Geringfügigkeitsgrenze für geringfügig Beschäftigte, die sich am Mindestlohn orientiert, hat Einfluss auf die Untergrenze der Gleitzone.

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Auf wen die Gleitzone 2024 anzuwenden ist

Grundsätzlich kann die Gleitzonenregelung immer dann genutzt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Arbeitnehmer geht einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach
  2. Das monatliche Gehalt liegt im Jahresdurchschnitt zwischen 538,01 und 2.000 Euro.

Die Obergrenze von 2.000 Euro darf dabei nicht regelmäßig überschritten werden. Geht der Arbeitnehmer mehr als einer Beschäftigung nach, ist nach § 20 Abs. 2 SGB IV das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgeblich.

Ist es allerdings besonderen Umständen zuzuschreiben, dass sich das Entgelt in diesem Rahmen bewegt, so ist die Gleitzone nicht anzuwenden. Folgende Gruppen sind daher von den besonderen Regelungen des Übergangsbereiches ausgeschlossen:

  • Auszubildende
  • Praktikanten
  • Dual Studierende
  • Umschüler in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst oder an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr
  • Verringerter Verdienst während einer Wiedereingliederungsmaßnahme nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit
  • Halbiertes Entgelt während der Altersteilzeit
  • Verringertes Einkommen durch Kurzarbeitergeld oder Schlechtwetter (Baubranche)
  • Menschen mit Behinderung, die in anerkannten Einrichtungen arbeiten
  • Arbeitnehmer, die mehrere Beschäftigungen ausüben und die Grenze von 2.000 Euro regelmäßig überschreiten

Vor- und Nachteile der Gleitzone

Die Ausübung einer Beschäftigung innerhalb der Gleitzone hat sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber gewisse Vorteile. Allerdings gibt es auch einige Aspekte zu berücksichtigen.

Vorteile:

  1. Anreiz zur Beschäftigung: Die Gleitzone (Midijob) schafft für Arbeitnehmer einen Anreiz, von einer geringfügigen Beschäftigung in eine reguläre zu wechseln. Sie können nämlich ihr Einkommen erhöhen, ohne sofort mit höheren Abgaben belastet zu werden. Insbesondere im unteren Verdienstbereich wirkt sich das positiv aus.
  2. Soziale Absicherung: Arbeitnehmer im Übergangsbereich haben Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen aus der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Das verbessert ihre soziale Absicherung im Vergleich zum Minijob.
  3. Flexibilität für Arbeitgeber: Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter schrittweise zu höheren Löhnen führen, ohne schlagartig mit erheblich höheren Sozialabgaben konfrontiert zu werden.

Nachteile:

  1. Komplexität: Die Berechnung der Sozialabgaben in der Gleitzone kann komplex sein, da sie von der Höhe des insgesamt erzielten Arbeitsentgelts abhängt und sich mit steigendem Einkommen ändert.
  2. Bürokratie: Die Berechnung der Arbeitgeberanteile kann für Arbeitgeber mehr Aufwand bedeuten, da sie die Sozialabgaben in mehreren Schritten ermitteln und rechtliche Anforderungen beachten müssen. Zudem können Fehler in der Berechnung zu rechtlichen Konsequenzen führen.
  3. Einkommenssteigerungen: Arbeitnehmer am oberen Ende der Gleitzone haben kaum Raum für Einkommenssteigerungen, ohne den Übergangsbereich zu verlassen und deutlich höhere Sozialabgaben zahlen zu müssen.

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Bemessungsgrundlage in der Gleitzone: regelmäßiges Arbeitsentgelt

Um herauszufinden, ob die Gleitzone anzuwenden ist, muss das „regelmäßige“ Arbeitsentgelt eines Jahres ermittelt werden. Bei einem monatlich identischen Gehalt kann dieses als Berechnungsgröße herangezogen werden. Gibt es jedoch Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld) oder ein monatlich schwankendes Entgelt, so ist der Jahresdurchschnitt zu errechnen.

Beispiel:

Der Arbeitnehmer verdient in den Monaten November bis März 600 Euro, in den Monaten April bis Oktober 900 Euro. Hinzu kommt ein Urlaubsgeld im Juni in Höhe von 300 Euro.

Regelmäßiges Arbeitsentgelt = (7 x 900 Euro + 5 x 600 Euro + 300 Euro): 12 Monate = 800 Euro

Im Jahresdurchschnitt liegt der Arbeitnehmer über 538,01 Euro und unter 2.000 Euro je Monat, weshalb die Gleitzonenregelung angewendet werden darf.

Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone ab 2024

Um die reduzierten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers zu ermitteln, werden der „Faktor F“ und die „Geringfügigkeitsgrenze G“ verwendet. Diese können jährlich angepasst werden (Stand 2024: 0,6846 und 538 Euro). Die Berechnungsformel für die „beitragspflichtigen Einnahmen (BE)“, die für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden, lautet:

 BE = F x G + ((2000 / (2000 – G)) – (G / (2000 – G)) x F) x (Brutto-Arbeitsentgelt – G)

Beispiel: Der Arbeitnehmer verdient monatlich ein Arbeitsentgelt von 800 Euro, der Faktor F beträgt 0,6846 (bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 %) und die Grenze G liegt bei 538 Euro.

BE = 0,6846 x 538 + ((2000 / (2000 – 538)) – (538 / (2000 – 538)) x 0,6846) x (800 – 538)

= 660,72 Euro

Die Sozialversicherungsbeiträge werden also statt mit Bezug zu 800 Euro nur auf der Basis von 660,72 Euro errechnet.

Hinweis: Der eventuell zu zahlende Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,36 % ist immer komplett vom Arbeitnehmer zu bezahlen, selbst wenn die beitragspflichtigen Einnahmen in der Gleitzone liegen.

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