Beschreibung im Lexikon

Wirtschaftsprüfer

Inhaltsverzeichnis

Was macht ein Wirtschaftsprüfer?

Wirtschaftsprüfer nehmen eine zentrale Rolle in der Welt der Unternehmensführung ein und sorgen für die unabhängige Überprüfung und Beratung von Unternehmen in finanziellen Angelegenheiten. Ihre Aufgaben gehen jedoch weit über die reine Wirtschaftsprüfung hinaus. Sie beraten Unternehmen zudem in rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen und bieten ihre Expertise in Bereichen wie Unternehmensbewertung, Restrukturierung und Steuerberatung an.

Doch welche Anforderungen müssen sie erfüllen, und wie können sie Unternehmen langfristig unterstützen?

Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers

Zu den Hauptaufgaben von Wirtschaftsprüfern gehört, wie es die Berufsbezeichnung bereits vermuten lässt, die Wirtschaftsprüfung eines Unternehmens:

  • Sie führen hauptsächlich betriebswirtschaftliche Prüfungen der Finanzwerte von Unternehmen durch und überprüfen sie auf ihre Richtigkeit.
  • Dazu gehört unter anderem die Vorbehaltsaufgabe, die eine Prüfung der Jahresabschlüsse und Bilanzen sowie die Testaterteilung von großen Kapitalgesellschaften vorsieht, basierend auf den Grundsätzen des Handelsgesetzbuchs.
  • Weiterhin wenden sie deutsche und international anerkannte Grundsätze der Rechnungslegung an, nach denen die Konzern- und Jahresabschlüsse erstellt wurden.
  • Außerdem führen sie bei Bedarf Sonderprüfungen nach dem Aktiengesetz durch.

Ihr betriebswirtschaftliches Wissen befähigt sie zudem zu einer Reihe weiterer Aufgaben:

  • Für Unternehmen relevant ist etwa die Unternehmens- und Rechtsberatung zu Angelegenheiten, die in direktem Zusammenhang mit den Aufgaben des Wirtschaftsprüfers stehen.
  • Ein Wirtschaftsprüfer kann zudem als Gutachter, Sachverständiger oder Steuerfachmann tätig werden und seine Klienten in steuerlichen, unternehmerischen und wirtschaftlichen Belangen beraten.

Diesen Berufspflichten ist der Wirtschaftsprüfer unterworfen

Wirtschaftsprüfer haben bei ihrer beruflichen Tätigkeit bestimmte Pflichten zu berücksichtigen, die in §§ 43, 43a und 49 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) definiert sind. Zu diesen Berufspflichten gehören unter anderem:

  • Berufswürdiges Verhalten
  • Eigenverantwortung
  • Gewissenhaftigkeit
  • Unabhängigkeit und Unbefangenheit
  • Unparteilichkeit
  • Verschwiegenheit

Um als Wirtschaftsprüfer arbeiten zu können, müssen die Berufsbewerber zunächst das Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Dies beinhaltet das Bestehen des Staatsexamens, wofür die Kandidaten in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium benötigen – oder ausnahmsweise langjährige Berufserfahrung. Eine mindestens dreijährige Tätigkeit in einer nach der WPO anerkannten Stelle ist ebenfalls notwendig.

Es gibt außerdem einige persönliche Voraussetzungen, darunter die gesundheitliche Eignung für den Beruf und der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Wirtschaftsprüfer werden öffentlich bestellt, und ihre Tätigkeiten müssen stets im Einklang mit den Anforderungen ihres Berufs und dessen Ansehen stehen. Nicht vereinbar sind hingegen gewerbliche Tätigkeiten, die mit Provisionsgeschäften einhergehen, sowie berufsfremde Anstellungsverhältnisse oder öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.

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Wer braucht einen Wirtschaftsprüfer?

Ein Wirtschaftsprüfer kann aufgrund seines Expertenwissens in verschiedenen Situationen hilfreich sein und sowohl einzelnen Personen als auch großen Konzernen weiterhelfen. Hier sind einige Beispiele:

  • Kapitalgesellschaften: Unternehmen, die gesetzlich zur Prüfung ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet sind, wie Aktiengesellschaften (AGs) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs)
  • Unternehmen mit öffentlichem Interesse: Auch Unternehmen, die eine hohe Bedeutung für die Öffentlichkeit haben, müssen ihre Finanzen regelmäßig überprüfen lassen
  • Gesellschafter und Investoren: Diese Gruppen können Wirtschaftsprüfer hinzuziehen, um die finanzielle Situation eines Unternehmens bestmöglich zu bewerten.
  • Kleine Unternehmen und Privatpersonen: Einzelunternehmer, Freiberufler, Kleinunternehmer und Privatpersonen können einen Wirtschaftsprüfer engagieren, bspw. für die die Beratung bei Steuer- und Unternehmensfragen

Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer?

Wirtschaftsprüfer können aufgrund ihrer tiefgreifenden Kenntnisse und umfassenden Fähigkeiten ihren Klienten eine Reihe wertvoller Dienstleistungen anbieten. Sie unterstützen bei Due-Diligence-Prüfungen und stehen beratend zur Seite. Aufgrund der strengen ethischen Normen, an die sie gebunden sind, können sich Unternehmer vertrauensvoll an Wirtschaftsprüfer wenden und von ihnen ein hohes Maß an Fachkompetenz erwarten.

Wirtschaftsprüfer bringen in der Regel einen reichen Erfahrungsschatz aus ihrer langjährigen Tätigkeit in verschiedenen Branchen und Unternehmen mit. Sie sind mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen vertraut, arbeiten eigenverantwortlich und gehen vertraulich mit den Firmendaten um.

Unternehmen können Wirtschaftsprüfer für zahlreiche Beratungsdienste in Anspruch nehmen, z.B., wenn sie Unterstützung bei der Restrukturierung benötigen, eine Unternehmenssanierung planen oder größere Transaktionen vornehmen wollen. Einige Wirtschaftsprüfer sind zudem auf den IT-Sektor spezialisiert und kennen sich mit neuen Technologien aus. Mit ihrer Expertise können Wirtschaftsprüfer somit maßgeblich zur langfristigen Stabilität und zum Erfolg eines Unternehmens beitragen.

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