Zu den Hauptaufgaben der Wirtschaftsprüfer gehört, wie die Berufsbezeichnung bereits vermuten lässt, die Prüfungstätigkeit. Sie führen betriebswirtschaftliche Prüfungen in Unternehmen durch und nehmen ihre gesetzlichen Pflichten wahr. Dazu gehört unter anderem die Vorbehaltsaufgabe, die eine Prüfung der Abschlüsse und Testaterteilung von großen Kapitalgesellschaften vorsieht. Die entsprechende Gesetzesgrundlage hierfür findet sich im Handelsgesetzbuch. Dabei wenden sie deutsche und international anerkannte Grundsätze der Rechnungslegung an, nach denen die Konzern- und Jahresabschlüsse erstellt wurden. Außerdem führen sie bei Bedarf Sonderprüfungen nach dem Aktiengesetz durch. Ihr betriebswirtschaftliches Wissen befähigt Wirtschaftsprüfer zu einer Reihe weiterer Aufgaben, die ebenfalls zum Dienstleistungsspektrum gehören können. Für Unternehmen relevant ist etwa die Rechtsberatung zu Angelegenheiten, die in direktem Zusammenhang mit den Aufgaben des Wirtschaftsprüfers stehen. Er kann zudem als Sachverständiger tätig werden und seinen Klienten in steuerlichen, unternehmerischen und wirtschaftlichen Belangen beraten.
Diesen Berufspflichten ist der Wirtschaftsprüfer unterworfen
Wirtschaftsprüfer haben bei ihrer beruflichen Tätigkeit bestimmte Pflichten zu berücksichtigen, die in §§ 43, 43a 49 WPO definiert sind. Die Berufspflichten lassen sich wie folgt zusammenfassen: Berufswürdiges Verhalten, Eigenverantwortung, Gewissenhaftigkeit, Unabhängigkeit, Unbefangenheit, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit sind wichtige Berufspflichten, die unbedingt einzuhalten sind. Um als Wirtschaftsprüfer tätig zu werden, müssen die Berufsbewerber zunächst das Zulassungsverfahren abschließen. Erforderlich ist dafür das Bestehen des Staatsexamens, für das die Kandidaten ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder ausnahmsweise langjährige Berufserfahrung mitbringen müssen. Eine mindestens dreijährige Tätigkeit in einer nach der WPO anerkannten Stelle ist ebenfalls notwendig. Zusätzlich gelten einige persönliche Voraussetzungen, darunter die gesundheitliche Eignung für den Beruf und der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Wirtschaftsprüfer werden öffentlich bestellt und ihre Tätigkeiten müssen stets vereinbar mit ihrem Beruf und dessen Ansehen sein. Nicht vereinbar sind gewerbliche Tätigkeiten, die mit Provisionsgeschäften einhergehen. Als unvereinbar gelten außerdem berufsfremde Anstellungsverhältnisse sowie öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.
Tipp:
Welche Vorteile bietet der Wirtschaftsprüfer?
Wirtschaftsprüfer sind aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten dazu in der Lage, ihre Klienten anspruchsvolle Dienstleistungen anzubieten. Sie helfen bei Due-Diligence-Prüfungen und sind beratend tätig. Aufgrund der strengen ethischen Normen können sich Unternehmer vertrauensvoll an Wirtschaftsprüfer wenden und ein hohes Maß an Fachkompetenz erwarten. Wirtschaftsprüfer verfügen in der Regel über einen reichen Erfahrungsschatz, den sie aus ihrer Tätigkeit in verschiedensten Branchen und Unternehmen erlangen. Sie sind mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen vertraut, arbeiten eigenverantwortlich und gehen verschwiegen mit den Firmendaten um. Unternehmen können sich von Wirtschaftsprüfern beraten lassen, wenn sie Unterstützung bei der Restrukturierung benötigen, eine Unternehmenssanierung planen oder größere Transaktionen vornehmen wollen. Einige Wirtschaftsprüfer sind zudem auf den IT-Sektor spezialisiert und kennen sich mit neuen Technologien aus.