HR-Management und Lohnbuchhaltung

Wichtige Aufgaben zum Jahreswechsel & Meldefristen 2022

Die wichtigsten Abgabe- und Zahlungstermine häufen sich bei Sozialversicherung und Lohnsteuer zum Jahreswechsel. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.

Überblick Lohnabrechnung zum Jahreswechsel 2023

Alle wichtigen gesetzlichen Änderungen und weitere top-aktuelle Artikel zum Jahreswechsel finden Sie auf unserer Überblicksseite Jahreswechsel Lohnbuchhaltung 2023/2024.

Überblick Jahresabschluss 2023 und gesetzliche Änderungen 2024

Alle wichtigen gesetzlichen Änderungen und weitere top-aktuelle Artikel zum Jahresabschluss finden Sie auf unserer Überblicksseite Jahresabschluss 2023 Buchhaltung 2024.

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Im Dezember zu erledigen

Noch im Dezember stehen die Themen Lohnsteuerjahresausgleich, Lohnsteuerbescheinigung und das Archivieren des Jahreslohnjournals an. Arbeitgeber müssen zudem die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Resturlaub kennen und die Urlaubsrückstellungen ermitteln. Außerdem sind die Lohnkonten abzuschließen und danach Datenexport für den digitalen Prüferzugriff, die Datensicherung und -archivierung vorzubereiten.

Zudem ist es ratsam, die Jahresarbeitsentgeltgrenzen der Krankenversicherung und die regelmäßigen Entgeltgrenzen zu überprüfen. Die Grenzen liegen in 2022 für die allgemeine Krankenversicherung bei 64.350 Euro, für die besondere bei 58.050 Euro, für Minijobber bei 450 Euro und für die Gleitzone bei 1.300 Euro. Eine detaillierte Übersicht der Aufgaben zum Jahreswechsel finden Sie auch in unserem kostenfreien E-Book „Lohnwegweiser 2022“.

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Im Januar stehen an

Am Jahresanfang gehören zu den üblichen Arbeiten das Prüfen der neuen Rechengrößen und Beitragssätze in der Sozialversicherung. Wichtig auch der relevante Anmeldezeitraum für die Lohnsteuer. Diese ist bis zum 10 Januar 2022 abzugeben. Hier gilt in 2022: der Kalendermonat bei mehr als 5.000 Euro Jahreslohnsteuer, das Kalendervierteljahr bei mehr als 1.080 bis höchstens 5.000 Euro Jahreslohnsteuer und das Kalenderjahr, wenn nicht mehr als 1.080 Euro Jahreslohnsteuer zu zahlen sind. Darüber hinaus steht die Prüfung der Sachwertbezüge für Verpflegung 2022 an. Dabei sind aktuell gültig: 1,87 Euro für Frühstück und je 3,57 Euro für Mittagessen und Abendessen. Zudem ist die Lohnsteuer-Anmeldung bis zum 10. Januar 2022 abzugeben.

Wann sind Sozialversicherungsbeiträge 2022 fällig?

In jedem Kalendermonat gibt es generell einen Fälligkeitstag für die Sozialversicherungsbeiträge: Diese Beiträge werden spätestens am drittletzten Bankarbeitstag für den laufenden Monat fällig. Das regelt § 23 Abs. 1 des Vierten Sozialgesetzbuches.

Von diesem Termin aus errechnet sich auch der späteste monatliche Termin für den Beitragsnachweis. Der Nachweis muss spätestens am zweiten Arbeitstag vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung vorliegen, also um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstages eines Monats. Übermittelt der Arbeitgeber den Beitragsnachweis nicht zu dem geforderten Zeitpunkt, so kann nach Sozialgesetzbuch die Einzugsstelle das Arbeitsentgelt schätzen – bis der Nachweis geliefert wurde.

Es gelten folgende Fälligkeitstermine für die Sozialversicherungsbeiträge und späteste Einreichungstermine für den Beitragsnachweis:

Beitragsmonat 2022 Termine Beitragsnachweis (2 Tage vor Fälligkeit) Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag)
Januar 25. 27.
Februar 22. 24.
März 25. 29.
April 25. 27.
Mai 24. 27.
Juni 24. 28.
Juli 25. 27.
August 25. 29.
September 26. 28.
Oktober 24./25. 26./27.
November 24. 28.
Dezember 23. 28.

Lesen Sie auch: Sozialversicherung: Das ist neu ab 2022!

Abgabe- und Zahlungstermine 2022 für die Lohnsteuer

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuer vom Bruttoeinkommen ihrer Angestellten abzuführen. Dies ist in § 38 des Einkommenssteuergesetzes festgelegt. Wann diese Abführung der Lohnsteuer zu erfolgen hat, regelt § 41a des Gesetzes: jeweils am 10. Eines Monats. Dann ist die im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum
einbehaltene und übernommene Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Vorgeschrieben ist dies durch Datenfernübertragung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz.

Fällt der 10. Eines Monats aber auf ein Wochenende, dann verschiebt sich der Termin um einen, höchstens zwei Tage. Zahlen Arbeitgeber unbar per Scheck, Überweisung oder Lastschrift, gewährt das Finanzamt ihnen zudem eine Schonfrist von drei Werktagen. Diese drei Arbeitstage rechnen sich dann zu dem eigentlichen Abgabetermin hinzu. Dabei gilt, dass Wochenenden und Feiertage nicht zur Schonfrist zählen. Die exakten Termine finden Sie in unserem kostenfreien eBook-Jahreswechsel „Lohnwegweiser 2022“.

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