HR-Management und Lohnbuchhaltung

Sozialversicherung: Das ist neu ab 2022!

Dass sich in der Sozialversicherung Werte, Rechengrößen und zu meldende Daten jedes Jahr ändern, gehört zum Arbeitgeber-Alltag dazu. 2022 jedoch startet ein  digitales Verfahren, das den Prozess der Krankmeldung von Arbeitnehmern erleichtern könnte. Wenn denn die Technik funktioniert. Und genau dort holpert es gerade noch ein wenig. Daher kommt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch erst mit einem Jahr Verspätung – ursprünglich war der Projektstart für Anfang 2021 geplant.

Arztpraxen sind ab Jahresbeginn 2022 verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in digitaler Form an Krankenkassen zu verschicken. Nur dann, wenn die technisch notwendigen Voraussetzungen noch nicht zur Verfügung stehen, dürfen Ärzte Krankschreibungen ausnahmsweise noch auf Papier ausstellen, so die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Für Sie als Arbeitgeber gilt, dass der Abruf der Daten bei der Krankenkasse noch nicht verpflichtend ist. Allerdings muss Ihr Angestellter die AU-Bescheinigung nicht mehr in Papierform vorlegen – insofern müssen Sie de facto damit rechnen, die digitalen Daten bei der Kasse abzurufen. Ohnehin sind Arbeitgeber ab Juli 2022 dazu verpflichtet, am digitalen Datenaustausch teilzunehmen, daher ist es empfehlenswert, sich frühzeitig darauf einzustellen.

Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das Folgendes:

  • Ihr Arbeitnehmer erkrankt und meldet dies in der Firma wie gewohnt, telefonisch, per E-Mail oder in einem Portal.
  • Wenn der Arbeitnehmer zum Arzt geht und von diesem krankgeschrieben wird, überträgt der Arzt die eAU an die Krankenkasse.
  • Sie rufen die eAU bei der Kasse ab, indem Sie einen Datensatz mit Angaben zum entsprechenden Arbeitnehmer an die Kasse übermitteln.
  • Die Krankenkasse stellt die eAU in einem Datensatz bereit, dieser kann auch die Information enthalten, dass keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
  • Anhand der Rückmeldung aus dem System können Sie in der Entgeltabrechnung speichern, ob und für wann eine AU-Bescheinigung vorliegt.

Wichtig: Stellen Sie die Anfrage erst dann, wenn Sie auch erwarten können, dass die Bescheinigung bei der Kasse vorliegt. Beachten Sie dabei auch, wie lange Ihr Arbeitnehmer ohne Attest zuhause bleiben darf und dass es etwas Zeit braucht, bis die Informationen der Arztpraxis bei der Krankenkasse vorliegen.

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Erstmals seit 1959 sinkt die  in der Rentenversicherung (West) – von aktuell 7.100 Euro (2021) auf 7.050 Euro monatlich im Jahr 2022. Die niedrigeren Werte sind der negativen Lohn- und Gehaltsentwicklung geschuldet, die wiederum ihre Ursache vor allem in der Corona-Krise hat. Die Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (Ost) steigt hingegen auf 6.750 Euro monatlich. Die niedrigere Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West) hat auch Folgen für die betriebliche Altersversorgung . Zudem sinkt der steuerfreie Betrag zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung auf 6.768 Euro.

In der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben die Beitragssätze konstant, lediglich der Zuschlag für Kinderlose erhöht sich um 0,1 Prozentpunkte auf 0,35 Prozent. Die Insolvenzgeldumlage steigt auf 0,15 Prozent.

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Neuigkeiten bei der kurzfristigen Beschäftigung

Eigentlich sind Aushilfen, die kurzfristig beschäftigt werden, sozialversicherungsfrei. Sprich, sie werden damit auch nicht über die Beschäftigung krankenversichert. Um sicherzustellen, dass Ihre kurzfristig Beschäftigten tatsächlich anderweitig abgesichert sind, wird zum 1. Januar 2022 eine neue Meldepflicht eingeführt.

Wenn Sie kurzfristig Beschäftigte künftig anmelden, müssen Sie angeben, wie die Betroffenen für die Dauer der Beschäftigung krankenversichert ist. Dafür gibt es ein neues Feld „Kennzeichen Krankenversicherung (KENNZKV)“, das sowohl bei Anmeldung wie auch bei gleichzeitiger An- und Abmeldung auszufüllen ist. Die Minijobzentrale  teilt Ihnen anschließend mit, ob eine weitere kurzfristige Beschäftigung besteht oder bestanden hat. Auf diese Weise können Sie prüfen, ob die aktuelle Beschäftigung noch versicherungsfrei ist.

Neue Datenmeldung bei geringfügig Beschäftigten

Änderungen gibt es darüber hinaus bei den DEÜV-Meldungen. Diese betreffen vor allem geringfügig Beschäftigte. Neu ist, dass der Datenbaustein der Steuerdaten innerhalb der DEÜV-Meldungen für geringfügig Beschäftigte zu liefern ist. Das betrifft bereits die Jahresmeldung 2021, die Sie Anfang 2022 erstellen müssen. Bei allen Aushilfskräften ist auch die Steuer-Identifikationsnummer relevant.

Prüfen Sie dabei, ob die einheitliche Pauschalsteuer in Höhe von 2 Prozent an die Knappschaft abgeführt wurde. Ist dies der Fall, dann ist im Feld für die Pauschalsteuer das Kennzeichen „1“ zu setzen. In allen anderen Fällen tragen Sie die Ziffer „0“ ein – also beispielsweise dann, wenn die pauschale Lohnsteuer in Höhe von 20 Prozent genutzt oder eine individuelle Besteuerung vorgenommen wurde.

Ab 2022 sind zudem bei Anmeldungen ohne Versicherungsnummer und für die Vergabe einer deutschen Versicherungsnummer zwingend das Geburtsland und der Geburtsort anzugeben.

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