Beitragsbemessungsgrenze 2026: Neue Sozialversicherungswerte und höhere Lohnnebenkosten, das müssen Unternehmen jetzt wissen
Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen 2026 sind beschlossen: Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung steigen deutlich an. Für Unternehmen bedeutet das höhere Lohnnebenkosten und Anpassungsbedarf in der Lohnabrechnung für 2026. Erfahren Sie, welche Werte jetzt gelten, wie sich die Änderungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirken und warum Sie mit Sage Lohnabrechnungslösungen automatisch auf der sicheren Seite sind.
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- Die neuen Sozialversicherungswerte 2026 im Detail: Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen im Überblick
- Was bedeuten die neuen Grenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
- Auswirkungen auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
- Hintergrund: Warum steigen die Sozialversicherungswerte 2026?
- Handlungsempfehlungen für Unternehmen: Was ist jetzt zu tun?
- Fazit: Gut vorbereitet in das Sozialversicherungsjahr 2026
- Überblick Lohnabrechnung zum Jahreswechsel
Das Bundeskabinett hat die voraussichtlichen Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2026 beschlossen. Sie fallen deutlich höher aus als im Vorjahr. Dabei gilt die Zustimmung des Bundesrates als reine Formsache. Damit steht fest: Die Beitragsbemessungsgrenzen 2026 steigen erneut kräftig. Für Unternehmen bedeutet das höhere Lohnnebenkosten, vor allem für Mitarbeiter mit überdurchschnittlichem hohen Einkommen. Für den Arbeitnehmer weniger Geld im Portemonnaie.
Erwerbstätige mit höheren Einkommen müssen sich also 2026 auf höhere Sozialabgaben einstellen. Die neuen Sozialversicherungswerte 2026 erhöhen die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung deutlich. Das bedeutet konkret: Ein größerer Teil des Einkommens wird künftig beitragspflichtig. Davon betroffen sind vor allem Besserverdienende, aber auch die Arbeitgeber, die die Hälfte der Beiträge tragen, spüren die Auswirkungen direkt in ihrer Lohnabrechnung für das Jahr 2026.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf 69.750 Euro Jahresbrutto. Damit werden auf zusätzliche 3.600 Euro des Einkommens weitere Beiträge fällig. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich die Grenze auf 101.400 Euro Jahresbrutto. Hier werden auf zusätzliche 4.800 Euro weitere Abgaben fällig.
Diese erneuten Anpassungen zeigen deutlich, dass die neuen Sozialversicherungsrechengrößen 2026 sich direkt auf die Gehälter, Abgaben und Budgets auswirken. Unternehmen sollten daher ihre Lohnabrechnungssysteme und Budgetplanung frühzeitig anpassen, um die höheren Lohnnebenkosten realistisch einzuplanen und gesetzeskonform zu bleiben.
In diesem Artikel zeigen wir auf, welche neuen Sozialversicherungswerte ab Januar 2026 gelten, warum sie steigen und wie sich das auf die Kosten auswirkt. Außerdem geben wir konkrete Handlungsempfehlungen, damit die Lohnabrechnung für das Jahr 2026 rechtzeitig angepasst werden kann. Mit einer rechtssicheren Softwarelösung, wie etwa der von Sage, kann jedes Unternehmen sicher in das neue Jahr starten.
E-Book Lohnwegweiser 2026
Mit dem kostenfreien Lohnwegweiser fit für den Jahreswechsel und das neue Jahr!
- Bürokratieentlastungsgesetz IV
- Minijob und Mindestlohn 2026
- Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Neue Sachbezugswerte 2026
- Entgelttransparenzgesetz 2026
- Digitale SV-Meldungen
- Checklisten und Zahlungstermine 2026
Die neuen Sozialversicherungswerte 2026 im Detail: Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen im Überblick
Die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 bringen in allen Bereichen spürbare Veränderungen. Sowohl die Beitragsbemessungsgrenzen als auch die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) steigen deutlich an. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es daher entscheidend, zu wissen, welche Werte ab Januar 2026 gelten. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Kennzahlen auf einen Blick, inklusive des Vergleiches zum Vorjahr, damit die Auswirkungen auf Löhne, Gehälter und Lohnnebenkosten sofort ersichtlich werden.
| Rechengröße | Monat 2025 (€) | Jahr 2025 (€) | Monat 2026 (€) | Jahr 2026 (€) |
| Beitragsbemessungsgrenze (Renten- und Arbeitslosenversicherung) | 8.050 | 96.600 | 8.450 | 101.400 |
| Beitragsbemessungsgrenze (Knappschaftliche Rentenversicherung) | 9.900 | 118.800 | 10.400 | 124.800 |
| Beitragsbemessungsgrenze (Kranken- und Pflegeversicherung) | 5.512,50 | 66.150 | 5.812,50 | 69.750 |
| Jahresarbeitsentgeltgrenze (Allgemein) | 6.150 | 73.800 | 6.450 | 77.400 |
| Bezugsgröße (Rentenversicherung) | 3.745 | 44.940 | 3.955 | 47.460 |
| Bezugsgröße (Krankenversicherung) | 3.745 | 44.940 | 3.955 | 47.460 |
| Jahresarbeitsentgeltgrenze (Besonders) | – | 66.150 | – | 69.750 |
Quelle: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (Entwurf)
Was bedeuten die neuen Grenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Die Beitragsbemessungsgrenzen 2026 treffen vor allem Beschäftigte mit höherem Einkommen und deren Arbeitgeber. Wer mit seinem Gehalt über den bisherigen Grenzen liegt, zahlt künftig mehr in die Sozialversicherung ein und auch Unternehmen müssen entsprechend höhere Arbeitgeberanteile leisten.
Beispielrechnung: Angestellter mit 8.500 € Bruttogehalt / Monat (kinderlos, gesetzlich versichert)
| BBG 2025 (€) | BBG 2026 (€) | Beitrags- satz (%) | AG – Anteil (%) | AN – Anteil (%) | monatlich 2025 (€) | monatlich 2026 (€) | Differenz gesamt (€) | |
| Renten- versicherung | 8.050 | 8.450 | 18,6 | 9,3 | 9,3 | ≈1.498 | ≈1.572 | 74 |
| Arbeitslosen- versicherung | 8.050 | 8.450 | 2,6 | 1,3 | 1,3 | ≈210 | ≈220 | 10 |
| Kranken versicherung | 5.512,50 | 5.812,50 | 14,6 | 7,3 | 7,3 | ≈805 | ≈848 | 43 |
| Pflege- versicherung | 5.512,50 | 5.812,50 | 3,4 | 1,7 | 1,7 | ≈188 | ≈198 | 10 |
Gesamte Mehrbelastung:
Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam zahlen rund 137 € mehr pro Monat, also etwa 1.644 € mehr im Jahr. Die Kosten verteilen sich gleichmäßig auf beiden Seiten.
Diese Berechnung zeigt auf, dass, selbst wenn die Beitragssätze gleich bleiben würden, durch die höheren Beitragsbemessungsgrenzen in 2026 automatisch ein höheres Abgabenvolumen entsteht, sobald das Einkommen über den alten Grenzen liegt.
Auswirkungen auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Auch die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2026, also die Grenze, die für den Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) relevant ist, steigt:
- 2025: 73.800 € Jahresbrutto (6.150 €/Monat)
- 2026: 77.400 € Jahresbrutto (6.450 €/Monat)
Das bedeutet, dass Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt zwischen 6.150 € und 6.450 € im Monat künftig pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben und nicht mehr so leicht in die PKV wechseln können. Für Angestellte bedeutet das eine eingeschränkte Wahlfreiheit, für Arbeitgeber dagegen etwas mehr Planungssicherheit, da gesetzliche Beiträge stabiler kalkulierbar sind.
Die neuen Sozialversicherungswerte 2026 sorgen also für höhere Lohnnebenkosten für Unternehmen. Wer jedoch frühzeitig die eigene Lohnabrechnung 2026 anpasst und mit aktueller Software arbeitet, kann die Änderungen problemlos umsetzen und böse Überraschungen vermeiden.
Deshalb an dieser Stelle unser Hinweis: Den Sage-Vorteil nutzen und profitieren. Unternehmen, die mit Sage Lohnabrechnungslösungen wie Sage Lohnabrechnung oder der Sage Payroll mit HR-Funktionalitäten arbeiten, profitieren von automatischen Updates, die alle neuen Sozialversicherungswerte 2026 rechtzeitig und rechtssicher berücksichtigen. Dadurch garantieren wir, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben pünktlich umgesetzt werden, ganz ohne zusätzlichen manuellen Aufwand. So bleibt jede Lohnabrechnung korrekt, transparent und gesetzeskonform, während sich Personalverantwortliche auf das Wesentliche konzentrieren können.
Hintergrund: Warum steigen die Sozialversicherungswerte 2026?
Die Sozialversicherungswerte 2026 steigen nicht zufällig, sondern nach einem festen gesetzlichen Mechanismus. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichte Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026. Danach werden die Beitragsbemessungsgrenzen jährlich an die Lohnentwicklung des Vorjahres angepasst. Im Jahr 2024 lag diese bei +5,16 %. Ziel dieser Anpassung ist es, die Stabilität des Sozialversicherungssystems und das Solidarprinzip zu sichern. Wer mehr verdient, trägt entsprechend stärker zur Finanzierung von Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bei.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen: Was ist jetzt zu tun?
- Lohnabrechnungssoftware prüfen und aktualisieren: Es muss sichergestellt sein, dass die Abrechnungs- und HR-Software pünktlich zum Jahreswechsel auf die neuen Rechengrößen umgestellt wird. Nur so ist gewährleistet, dass die neuen Grenzen korrekt ab dem 01.01.2026 angewandt, Fehler vermieden und Nachforderungen verhindert werden können.
- Budget- und Personalplanung anpassen: Die höheren Lohnnebenkosten durch die neuen Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen müssen in der Finanz- und Personalplanung für 2026 einkalkuliert werden.
- Mitarbeiter transparent informieren: Beschäftigte, insbesondere mit überdurchschnittlichem Einkommen, sollten frühzeitig über mögliche Veränderungen im Nettolohn und in der Sozialabgabenbelastung informiert werden. Eine offene Kommunikation stärkt das Vertrauen und verhindert Unsicherheit im Team.
- Arbeits- und Vertragsbedingungen prüfen: Bei Neueinstellungen, Gehaltsverhandlungen oder leistungsbezogenen Entgeltbestandteilen müssen die neuen Rechengrößen beachtet werden. So werden faire und zukunftsfähige Vertragsbedingungen gewährleistet.
- Digitalisierungs- und Meldeverfahren optimieren: Im Zuge der Veränderungen empfiehlt sich eine Überprüfung der digitalen Melde- und Verwaltungsprozesse (z.B. bei Entsendungen und Minijobs) Moderne Softwarelösungen und automatisierte Abläufe reduzieren Fehlerquellen, sparen Arbeitszeit und erhöhen Compliance.
- Szenarien- und Sensitivitätsanalyse durchführen: Erstellt werden sollten Szenarien für mögliche Abgabensteigerungen, wie zum Beispiel für Fachkräfte mit hohem Gehalt oder Betriebe mit vielen über der alten Beitragsbemessungsgrenze liegenden Beschäftigten. So ist man vorbereitet, falls weitere gesetzliche Anpassungen erfolgen oder Zusatzbeiträge steigen.
- Zusatzleistungen und Vergütungspakete reflektieren: Geprüft werden sollte auch, ob freiwillige Leistungen (z. B. Zuschüsse, Benefits) oder zusätzliche Vergütungsbestandteile zukünftig auf Basis neuer Rechengrößen anders steuer- oder beitragsrelevant sind. Eine frühzeitige Anpassung verbessert die Wettbewerbsfähigkeit und reduziert unerwartete Kosten.
Fazit: Gut vorbereitet in das Sozialversicherungsjahr 2026
Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen 2026 bringen für viele Unternehmen und Beschäftigte spürbare Veränderungen. Höhere Sozialversicherungswerte bedeuten steigende Lohnnebenkosten, insbesondere für Mitarbeiter mit überdurchschnittlichem Einkommen. Arbeitgeber sollten deshalb frühzeitig handeln, um die Budgetplanung, Lohnabrechnung und Vertragsgestaltung rechtzeitig an die neuen Werte anzupassen.
Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich die Umstellung jedoch problemlos meistern. Wer auf moderne, automatisierte Lohnabrechnungssoftware wie die Lösungen von Sage (Sage Lohnabrechnung, Sage Payroll) setzt, profitiert von rechtssicheren Updates, geringerem Verwaltungsaufwand und einer reibungslosen Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben. So startet jedes Unternehmen gut vorbereitet, gesetzeskonform und entspannt in das Jahr 2026.
Das könnte Sie auch interessieren:
Überblick Lohnabrechnung zum Jahreswechsel
Alle wichtigen gesetzlichen Änderungen, eine Checkliste mit allen Zahlungsterminen und weitere top-aktuelle Artikel zum Jahreswechsel finden Sie auf unserer Überblicksseite Jahreswechsel Lohnbuchhaltung
Weitere interessante Artikel
- Ist die digitale Personalakte Pflicht?
- Ist eine falsche Lohnabrechnung strafbar?
- Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?
- Minusstunden bei Krankheit – die gesetzliche Regelung erklärt
- Stundennachweis für Minijob – so gelingt die Zeiterfassung
Sage Payroll: Rechtskonform. Sicher. Einfach.
Mit Sage Payroll erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen einer Entgeltabrechnung mühelos – und behalten dank integrierter HR-Funktionen jederzeit den Überblick. Entdecken Sie, wie einfach Compliance sein kann – jetzt in unserer kostenlosen Webdemo.
Nur für kurze Zeit: 50% Rabatt sichern!