5 Fatale Fehler bei der Buchhaltung – das sollten Sie unbedingt vermeiden
Wer mag schon die Buchhaltung? Sie gehört bei vielen kleinen Unternehmern und Gründern zu den unbeliebten Tätigkeiten, die gerne weggeschoben werden. Doch Prokrastination, also die Aufschieberitis, kann bei Kasse und Büchern böse Folgen haben. Viele Aufgaben im Umgang mit Rechnungen, Forderungen mit Skontogewährung, der Umsatzsteuer sowie vor allem der Barkassenführung sollten Sie daher zeitnah und […]
1. Keine Buchung ohne Beleg: Rechnungsprüfung
Was für jeden Buchhalter selbstverständlich klingt, kann in der Praxis immer wieder zu hässlichen Überraschungen führen. Vor allem bei einer Betriebsprüfung. Natürlich würden Sie niemals ohne einen Beleg einen Buchungssatz schreiben. Was aber ist, wenn der Beleg nicht korrekt ist? Belege sollten Sie daher immer prüfen und erst dann systematisch ablegen und einbuchen. Wichtig ist, dass eine Rechnung korrekt ausgestellt wurde. Wenn beispielsweise Ihr Firmennamen und die Rechtsform falsch sind oder fehlen, wenn die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten fehlt, wenn der Umsatzsteuerausweis fehlt oder falsch berechnet ist, müssen Sie dies sofort reklamieren. Ist eine fehlerhafte Rechnung erst einmal eingebucht und eingeordnet, fällt dies nicht mehr auf, bis der Prüfer des Finanzamts sie Ihnen zum Vorwurf macht. Im schlimmsten Falle wird Ihnen die Rechnung nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Haben Sie keine Angst vor dem § 14 (4) UStG, hier finden Sie alle Pflichtangaben einer Rechnung als Katalog aufgeführt.2. Fallstricke lauern auch bei der Reisekostenabrechnung
Besonders fehleranfällig sind Reisekostenabrechnungen oder Bewirtungsbelege. Entgegen der weit verbreiteten Annahme, die Abrechnung durch den Kreditkartendienstleiter würde reichen, müssen Sie immer die Originalbelege prüfen, buchen und erst dann archivieren. Besonders tückisch sind einfache und nicht maschinenerstellte Quittungen, die oftmals einer kritischen Prüfung nicht standhalten. Vielfach sind Quittungen nur schwer zu lesen, es fehlt die Anschrift und der Name des ausstellenden Unternehmens, es wird der Bruttobetrag eingetragen aber die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen. Solche Belege sind wertlos und können nicht als Betriebsausgabe gelten.E-Book: Jahresabschluss 2022/Buchhaltung 2023
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3. Fehler bei der Buchhaltung: Vorsicht bei Privatkauf und Kauf durch Dritte
Gerade kleine Unternehmen und Start-Ups müssen jeden Groschen zweimal umdrehen. Da liegt der Gedanke nahe, ein Schnäppchen bei eBay zu machen oder über Bekannte mit guten Einkaufskonditionen einkaufen zu lassen. Hier kommt es praktisch immer zu Fehlern in den Belegen. Wenn Sie auf eBay ein Produkt von einem Privatverkäufer erwerben, erhalten Sie in der Regel keine Rechnung. Das bedeutet auch, dass Sie die Vorsteuer nicht ziehen können und auch keinen Beleg für die Buchhaltung haben. Damit der Kauf dennoch als Betriebsausgabe (ohne Umsatzsteuer) gewertet werden kann, gehen Sie wie folgt vor:- Drucken Sie das Angebot auf eBay aus, drucken Sie auch alle E-Mails und die Kaufbestätigung aus.
- Wenn Sie die Ware bar bezahlen, lassen Sie sich die Geldübergabe vom Verkäufer mit Name und Anschrift auf den ausgedruckten Belegen bestätigen.
- Fertigen Sie bei einer Überweisung zu den Belegen noch eine Kopie des Bankauszugs aus.
Tipp:
So finden Sie das passende Buchhaltungsprogramm