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Freistellung

Beschreibung im Lexikon

Freistellung

Freistellung in der Arbeitswelt: Ein umfassender Ratgeber

Die Freistellung ist eine spezielle Form der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Stellt ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter frei, liegt dieser Maßnahme in den meisten Fällen ein negativer Anlass zugrunde. Umgekehrt können aber auch Mitarbeiter eines Unternehmens um diese Regelung bitten, wenn dafür gewisse Gründe vorliegen.

Übersicht

Definition: Was ist eine Freistellung?

Bei einer Freistellungentbindet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend oder dauerhaft von seinen vertraglichen Arbeitspflichten und hebt gleichzeitig seinen Beschäftigungsanspruch auf. Dies kann entweder durch die Anordnung des Arbeitgebers, zum Beispiel aus betrieblichen Gründen, oder auf Wunsch des Arbeitnehmers geschehen.

Im Gegensatz zur Kündigung oder Suspendierung bei Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst ist die Freistellung in der Regel an eine fortlaufende Bezahlung des Arbeitsentgelts gekoppelt. Freigestellte Mitarbeiter erhalten daher bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die Bezüge, die ihnen per Arbeits- oder Tarifvertrag für die Restzeit des Beschäftigungsverhältnisses noch zustehen.

Neben der bezahlten Freistellung durch den Arbeitgeber gibt es auch die Möglichkeit einer unbezahlten Freistellung, die einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden kann. In solchen Fällen erhalten die Mitarbeiter während der Freistellung meist keine Bezahlung, bleiben weiterhin aber formal beim Unternehmen angestellt.

Wer hat Anspruch auf eine Freistellung?

Wenn es um den Anspruch auf eine Freistellung geht, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Im Allgemeinen wird hier zwischen Ansprüchen auf eine bezahlte oder eine unbezahlte Freistellung unterschieden.

Anspruch auf bezahlte Freistellung:

  • Erholungsurlaub
  • Verhinderung aus persönlichen Gründen
  • Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit für maximal 6 Wochen
  • Beschäftigungsverbot für Schwangere nach der Entbindung
  • Annahmeverzug des Arbeitgebers
  • Störungen des Betriebsablaufes

Anspruch auf unbezahlte Freistellung:

  • Familiäre Notsituation (plötzliche Notwendigkeit der Pflege eines Angehörigen)
  • Regelungen in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
  • Auf Basis des Gleichbehandlungsgrundsatzes, wenn ein Kollege bereits unbezahlt freigestellt wurde
  • Vorstellungsgespräche und Termine bei der Arbeitsagentur (bei gekündigten Mitarbeitern)

Einen Anspruch auf eine bezahlte / unbezahlte Freistellung hat ein Arbeitnehmer in den allerwenigsten Fällen. Abgesehen von den genannten Ansprüchen treten Freistellungen jedoch typischerweise im Kontext von Kündigungen (bezahlt) oder zusätzlich genommenen Urlaubstagen (unbezahlt) auf.

Dauer einer Freistellung

Eine Freistellung erfolgt meist in Zusammenhang mit einer ordentlichen Kündigung oder kann diese einleiten. Die Dauer der Freistellung entspricht normalerweise der gesetzlichen oder der per Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist und kann sich über einen Zeitraum von mehreren Monaten erstrecken.

Wenn der Arbeitgeber eine Freistellung ohne vorherige Kündigung anordnet, ist davon auszugehen, dass die Kündigung noch folgen wird. Alternativ kann das Arbeitsverhältnis auch im gegenseitigen Einvernehmen, etwa durch einen Aufhebungsvertrag, beendet werden.

Es ist zu beachten, dass eine erfolgte Freistellung unter bestimmten Umständen widerrufen werden kann. Dies geschieht vor allem dann, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern oder neue betriebliche Erfordernisse auftreten. Bei einer widerruflichen Freistellung kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter also zur Wiederaufnahme seiner gewohnten Arbeit auffordern. Dies ist üblicherweise bei befristeten Freistellungen, wie Urlauben oder Suspendierungen, der Fall.

Bei einer unwiderruflich ausgesprochenen Freistellung hat der Arbeitgeber diese Möglichkeit nicht, da der Mitarbeiter nicht mehr aktiv beschäftigt wird, obwohl das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist formal noch besteht.

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Gründe für eine Freistellung durch den Arbeitgeber

Eine Freistellung kann aus verschiedenen Gründen durch den Arbeitgeber erfolgen, die die Perspektive des Arbeitgebers widerspiegeln und rechtliche sowie soziale Aspekte berücksichtigen.

Arbeitgeber sprechen eine Freistellung oft in Zusammenhang mit einer Kündigung aus, um potenzielle negative Auswirkungen auf das Betriebsklima durch die eigentlich gekündigten Arbeitnehmer zu vermeiden. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn persönliche oder arbeitsrechtliche Konflikte der Auslöser für eine Kündigung waren, unabhängig davon, ob die Kündigung vom Mitarbeiter oder vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde.

Auch rein emotionale Faktoren können zu dieser Maßnahme führen. Wenn sich verdiente Fach- oder Führungskräfte beruflich umorientieren, kann dies beim bisherigen Arbeitgeber zu Enttäuschungen und entsprechenden Reaktionen führen. Er verzichtet dann für den Zeitraum der Kündigungsfrist auf eine weitere Zusammenarbeit.

Darüber hinaus können auch wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle für eine Freistellung spielen. Arbeitgeber möchten Führungskräfte möglicherweise daran hindern, die restliche Zeit ihres Verbleibs in der Firma für eigene Interessen zu nutzen. Dazu könnte das Abwerben von Kunden gehören, für die der Mitarbeiter bisher zuständig war, ebenso wie die Weitergabe sensibler Unternehmensinformationen an die Konkurrenz während der Freistellung bis zur Kündigung. Und wenn ein Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen Personal abbauen und Mitarbeiter entlassen muss, gilt die Freistellung üblicherweise als ein „Trostpflaster“. Während dieser Zeit können sich die gekündigten Arbeitnehmer auf die Suche nach neuen beruflichen Möglichkeiten konzentrieren, während sie weiterhin ihre Bezüge erhalten.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine Freistellung im Einklang mit den geltenden Arbeitsgesetzen erfolgen sollte, wozu die Zustimmung des Arbeitnehmers und die Einhaltung der Kündigungsfristen gehören.

Gründe für eine Freistellung aus Sicht des Arbeitnehmers

Im Arbeitsrecht ist der Begriff der Freistellung für solche Fälle reserviert, die an die Gehaltsfortzahlung bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. Kündigungsfrist gekoppelt sind. Allerdings gibt es aus Arbeitnehmersicht auch Freistellungen, die ohne Kündigung erfolgen. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis, und der Mitarbeiter kehrt nach Ablauf der vereinbarten Frist an seinen Arbeitsplatz zurück. Nachfolgend werden verschiedene Gründe für eine Freistellung aus Sicht des Arbeitnehmers erläutert:

Urlaub

Der Anspruch auf Erholungsurlaub ist mit der wichtigste Grund für eine Freistellung durch den Arbeitnehmer. Schließlich ist gesetzlich vorgeschrieben und auch noch bezahlt. Hierzu gehört auch der Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub (außer in Sachsen und Bayern). Dieser muss je Bundesland geprüft werden, da die Dauer nicht einheitlich geregelt ist.

Weiterbildung

Neben dem bezahlten Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, sich für Weiterbildungen unbezahlt freistellen zu lassen. Zum Beispiel, weil der Bildungsurlaub nicht ausreicht, die Fortbildung nicht neben der Arbeit ausgeübt werden kann oder man in Sachsen oder Bayern beschäftigt ist. In diesen Fällen können Arbeitgeber den Arbeitnehmer für einen vordefinierten Zeitraum freistellen.

Elternzeit

Eltern haben für die Kinderbetreuung laut Gesetz das Recht, sich bis zu 36 Monate unentgeltlich freistellen zu lassen. In dieser Zeit ist der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht und der Arbeitgeber von der Bezahlung des Arbeitnehmers befreit. Für diesen Zeitraum springt jedoch der Staat ein und überweist dem freigestellten Arbeitnehmer das Elterngeld. Mit dem dritten Lebensjahr des Kindes endet die Freistellung von der Arbeit jedoch automatisch.

Pflege von Angehörigen

Hat ein Arbeitnehmer einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu Hause oder muss sich um die kurzzeitig erkrankten Kinder kümmern, stellt diese eine familiäre Notsituation dar. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ganz oder teilweise unbezahlt freistellen, da er einen rechtlichen Anspruch darauf hat, um der häuslichen Pflege nachkommen zu können.

FAQ

Kann ich mich für freiwillige Auszeiten freistellen lassen?

Arbeitnehmer können sich im Rahmen einer unbezahlten Freistellung mit ihrem Arbeitgeber auf längere berufliche Auszeiten wie Sabbaticals (Sonderurlaub), politischen Aktivitäten und Freiwilligen-Tätigkeiten einigen. Dies setzt eine Vereinbarung zwischen den Parteien voraus und ist nicht mit einem generellen Anspruch auf Freistellung inklusive weiterer Bezüge verbunden.

Kann ein Arbeitnehmer freigestellt werden, wenn er seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann?

Juristisch komplexer stellen sich Fälle dar, in denen es einem Mitarbeiter nicht mehr zugemutet werden kann, weiterhin seine Verpflichtungen am Arbeitsplatz zu erfüllen. Typischen Konfliktstoff für solche Fälle bilden Vorwürfe wie Mobbing, unzumutbare Arbeitsbelastungen oder persönliche Konflikte mit Vorgesetzten. Solche Begründungen, die eine Freistellung rechtfertigen könnten, sind juristisch schwer durchzusetzen. Denn ein genereller Anspruch auf Freistellung inklusive weiterer Bezüge besteht nicht. Im Arbeitsrecht gilt diese Maßnahme als informelle Vereinbarung zwischen zwei Parteien, die sich untereinander gütlich einigen wollen.

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